Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten im Herbst gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung Beschwerde eingelegt. Die Argumentation der Klagen hat durch das jüngste Votum des Internationalen Gerichtshofs Rückenwind erhalten. Dieser stellte fest, dass alle Staaten schnellen und effektiven Klimaschutz betreiben müssen, um Menschenrechte und das Völkerrecht zu achten.
Die Klagen knüpfen an den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 an, wonach der Schutz des Klimas Verfassungsrang genießt. Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht weitergeleitete Zukunftsklage fokussiert sich auf das Klimaschutzgesetz, sowie auf einen gerechten Schutz von Personen, die stärker vom Klimawandel betroffen sein werden, als der durchschnittliche Teil der Bevölkerung. Dazu zählen etwa mobilitätseingeschränkte Personen, die sich eine gesellschaftliche Teilhabe durch sich abzeichnende explodierende Kosten von Verkehrsmitteln nicht mehr leisten können.
Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Entkernung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampelregierung war ein schwerer Rückschlag für den Klimaschutz in Deutschland. Mit der Aufforderung zur Stellungnahme nimmt unsere Verfassungsbeschwerde gegen das verwässerte Klimaschutzgesetz nun eine wichtige Hürde, die nur zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden überhaupt schaffen. Das ist ein wichtiges Signal an die neue Bundesregierung, den Klimaschutz nicht wie in den ersten 100 Tagen zu vernachlässigen oder sogar zurückzudrehen. Deutschland braucht ein starkes Klimaschutzgesetz mit konkreten Vorgaben und wirksamen Maßnahmen wie die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen. Die Bundesregierung ist durch das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 und den ersten, von uns miterwirkten Entscheid des Bundesverfassungsgerichts von 2021 dazu verpflichtet. Ich gehe fest davon aus, dass unsere Verfassungsbeschwerde genauso erfolgreich sein wird wie die aus dem Januar 2020 und Karlsruhe die Bundesregierung zur Nachschärfung verpflichten wird.“
Christoph Bals, Politik-Vorstand von Germanwatch, sagt: „ Die Aufforderung zur Stellungnahme an die Ministerien ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, keine Abstriche beim Klimaschutz zu machen. Sehr relevant ist auch, dass unsere Beschwerde verschickt wurde, um durch die Umsetzung der Klimapolitik auch die Grundrechte ärmerer und mobilitätseingeschränkter Menschen zu schützen. Wichtig ist dieses Signal etwa für den anstehenden Monitoringbericht der Energiewende und für die Ausgestaltung des Emissionshandels für Verkehr und Gebäude. Klar ist jetzt: Die von manchen in der Regierung ins Auge gefasste Verlängerung des fossilen Geschäftsmodells ist nicht nur klimapolitisch, sondern auch juristisch hoch riskant.“
Verena Graichen, politische Geschäftsführerin des BUND, erklärt: „Diese Zwischenentscheidung des Verfassungsgerichts macht uns große Hoffnung, dass das Gericht die neue Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Der verantwortungslose Kurs zurück ins fossile Zeitalter muss schnellstens beendet werden. Wir brauchen einen deutlich beschleunigten Übergang zu 100 Prozent erneuerbaren Energien und Maßnahmen für den natürlichen Klimaschutz. Ansonsten drohen nach dem IGH-Gutachten Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe der Länder des globalen Südens gegen Industriestaaten wie Deutschland.“
Dr. Roda Verheyen, Anwältin der Beschwerdeführer:innen, zur Begründung des Bundesverfassungsgerichts: “Es ist gut, dass das Gericht wie im Klimabeschluss aus dem Jahr 2012 offenbar konsequent bleibt und wir endlich über die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen reden können.”