Dazu sagt Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland:
„Nach dem Willen der Regierung soll die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit dem Gebäudeenergiegesetz die Wärmewende vollbringen. Das ist ein sinnvoller Ansatz, doch die Rechnung kann aktuell nicht aufgehen: Eklatante Mängel beim Heizungsgesetz macht die aktuelle Fassung der Wärmeplanung nicht wett. Schuld daran sind schwache Klimaziele, weitgehende Ausnahmemöglichkeiten, mit denen etwa Fristen Jahre nach hinten verschoben werden können, und fehlende Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung der Vorgaben. Die tatsächliche Klimawirkung der kommunalen Wärmeplanung lässt sich so nicht einschätzen. Und die schon durch das Heizungsgesetz verursachte Verwirrung für Verbraucher:innen wird durch solch eine Wärmeplanung zementiert. Dazu drohen Kostenfallen durch den vermehrten Einsatz von Biomasselösungen und Biomethan oder mögliche Wasserstoffgebiete. Kommunen müssen solche Gebiete ausschließen können, wo sie nicht sinnvoll erscheinen. Und dort, wo es wahrscheinlich keine Wärme- oder neue Gasnetze geben wird, müssen die Vorgaben des Heizungsgesetzes umgehend greifen.“
Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung soll nach Plänen der Bundesregierung in den kommenden Wochen beschlossen werden und am 1. Januar in Kraft treten.
Weitere Informationen finden Sie im heute veröffentlichten Diskussionspapier von Deutscher Umwelthilfe, DNR, Nabu und WWF.