21.02.2025
News von Mitgliedern

Petition: Klimaschutz ins Grundgesetz – Für zukunftsfähige Kommunen!

Bürgerbegehren Klimaschutz hat eine Petition gestartet, die Klimaschutz und Klimaanpassung als neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern will. Unser Mitglied ruft dazu auf, die Petition zu unterschreiben.

Foto: iWierink-van Wetten.

Stell dir vor, du arbeitest Tag für Tag daran, deine Kommune fit für die Zukunft zu machen – aber es fehlt an Geld und Personal. Genau das erleben Bürgermeister*innen überall in Deutschland. Investitionen in die lokale Infrastruktur – für Klimaschutz und Klimaanpassung – sind derzeit nur „freiwillige Aufgaben“ und deshalb stark von der finanziellen Lage der jeweiligen Kommune abhängig.

Bürgerbegrehren Klimaschutz fordert daher, Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen Daseinsvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. So wird eine langfristige finanzielle Grundlage für die Herausforderungen vor Ort und eine nachhaltige Versorgungssicherheit ermöglicht. 

Patrick Bade, Bürgermeister von Sulingen: „Unsere Turnhalle sollte schon längst auf LED-Beleuchtung umgerüstet werden. Aber es fehlt einfach das Geld – auch für andere energetische Sanierungsmaßnahmen. Im Bereich Verkehr sieht es ähnlich aus: Zwei Jahre lang haben wir an einem Mobilitätskonzept gearbeitet und dann ist es in der Schublade verschwunden, weil kein Geld für die Umsetzung vorhanden ist.“ 

Eine Situation, die nicht nur Bürgermeister Patrick Bade kenne. Jeden Tag würden in den 11.000 Kommunen in Deutschland engagierte Menschen in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft auf Hürden stoßen. Selbst Maßnahmen, die eine hohe Akzeptanz genießen, würden aufgrund fehlender Ressourcen vor Ort nicht umgesetzt.

Investitionen in die lokale Infrastruktur müssen endlich auf eine verlässliche Grundlage gestellt werden, so Bürgerbegehren Klimaschutz. Deshalb fordern sie die künftige Bundesregierung dazu auf, Klimaschutz und Klimaanpassung als "Gemeinschaftsaufgabe“ in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und gemeinsam mit Bundestag und Bundesrat im Grundgesetz zu verankern. Kommunen bräuchten eine langfristige finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern, um nachhaltig planen und wirksam handeln zu können.

Patrick Bade: „Wir wollen eine gute Lebensqualität für alle Menschen vor Ort sicherstellen. Dafür müssen wir den ÖPNV barrierefrei ausbauen, Gebäude sanieren und Grünflächen entsiegeln. Doch dafür brauchen wir eine solide Finanzierungsgrundlage. Eine Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz würde Bund und Länder in die Pflicht nehmen und uns eine Planungssicherheit gewähren, die über Parteigrenzen und Legislaturperioden hinaus Bestand hat.“

Eine langfristige und gemeinsame Finanzierung von Klimaschutz und Klimaanpassung durch Bund, Länder und Kommunen erfordere eine Grundgesetzänderung:

  • Klimaschutz und Klimaanpassung hänge stark von befristeten Förderprogrammen und der jeweiligen finanziellen Lage der Kommune ab. 
  • Der Dschungel aus ca. 900 kommunalen Förderprogrammen sei undurchsichtig, binde die sowieso knappen Personalressourcen und erfordere Eigenkapital, das Kommunen oft nicht aufbringen könnten.
  • Klimaschutz und Klimaanpassung würden das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen erfordern. Dies sei verfassungsrechtlich derzeit jedoch nicht möglich, da Bund und Länder die ihnen zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich allein und durch eigene Verwaltungseinrichtungen wahrzunehmen hätten – eine Regelung, die mit Blick auf den Klimawandel nicht mehr zeitgemäß sei.

Eine faire Kostenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sei essentiell für den langfristigen Erfolg von Klimaschutz und Klimaanpassung. Verfassungsrechtlich dürfen Bund und Länder Aufgaben aber nur in Ausnahmefällen gemeinsam finanzieren und durchführen. Diese Ausnahmefälle seien im Grundgesetz definiert, z.B. im Rahmen der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91a.

Eine Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a verpflichtet Bund und Länder zur gemeinsamen Koordinierung und Finanzierung von Aufgaben. Mit einer bürokratiearmen Ausgestaltung und ausreichenden finanziellen Mitteln von Bund und Ländern könnte eine neue "Gemeinschaftsaufgabe für Klimaschutz und Klimaanpassung in der kommunalen Daseinsvorsorge" einen langfristigen und stabilen Rahmen für kommunale Klimainvestitionen bieten. 

Unterstützen Sie die Forderung von Bürgerbegehren Klimaschutz für nachhaltige Kommunen und eine zukunftsfähige Infrastruktur vor Ort: https://weact.campact.de/petitions/klimaschutz-ins-grundgesetz-fur-zukunftsfahige-kommunen

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Dr. Michael Efler

Co-Geschäftsführer

BürgerBegehren Klimaschutz e.V.

efler@buerger-begehren-klimaschutz.de

Telefon: 030/922 509 19