Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) moniert „Anstatt das Straßenverkehrsrecht tatsächlich im Gesetz selbst zu reformieren, verweist das Ministerium alle wesentlichen Entscheidungen auf die Reform der Straßenverkehrsordnung“. Außerdem fehle die Grundlage für eine soziale Staffelung der Parkgebühren, welche die sozial verträgliche Mobilitätswende ausbremst. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, ergänzt „Wir brauchen auch für die kostendeckende und den ÖPNV mitfinanzierende Parkraumbewirtschaftung mehr Rechte für die Stadt.“
Changing Cities e.V. kommentiert „Mit dem nun vorgeschlagenen Entwurf wird es insbesondere für Kommunen – falls er mit den neuen Zielen den Weg durch den Bundestag und Bundesrat schafft – viel leichter, den Umweltverbund aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung zu priorisieren und auf die Straße zu bringen.“ Gleichwohl, die „Voraussetzung für die Wirkung der Novelle ist die zügige Neuausrichtung des StVG.“
Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD, begrüßt „(…) dass die Ampel nun beginnt, die Ziele ihres Koalitionsvertrags umzusetzen.“ Jedoch müsse „parlamentarischen Verfahren nachgelegt werden, um den Forderungen der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ zu entsprechen.“ so der VCD. Haarmann betont außerdem: „Jetzt kommt es darauf an, die StVG-Reform auszugestalten und die Straßenverkehrsordnung schnell entsprechend anzupassen.“