Während der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier auf 2030 vorgezogen wurde, der Bedarf nach weiteren Abbaggerungen in Lützerath weiter umstritten und umkämpft ist, markieren diese Geschehnisse einen grundlegenden und tiefgreifenden Umbruch weg von einer fossilen Vergangenheit hin zu einem notwendigen, konsequent klima- und ressourcenschonenden Strukturwandel im RR und darüber hinaus. Tatsächlich bietet die aktuelle Situation die Möglichkeit, jetzt eine Modellregion im Rheinland zu schaffen, die die Synthese von Ökonomie, Sozialem und Ökologie konsequent entwickelt und in allen Handlungsfeldern umsetzt.
Der Transformationsprozess im Rheinischen Revier jetzt und „nach Lützerath“ muss sich an den übergeordneten gesetzlichen und programmatischen Zielen zum Klima- und Biodiversitätsschutz und zur Nachhaltigkeit als qualitative und rahmensetzende Leitlinie orientieren. Ohne diese konsequente Orientierung an diesen Zielen wird weder hier noch an anderen Orten eine befriedete und lebendige Region entstehen können.
Die umzusetzenden Strategien müssen sich vorrangig orientieren an den Zielen des Pariser Klimaabkommens, insbesondere der 1,5-Grad-Grenze, den Zielen des Kunming-Montréal Abkommens für die Biodiversität, insbesondere 30 Prozent effektiver Schutzgebiete bis 2030, dem Aufbau eines energieeffizienten und suffizienten Energie- und Verkehrssystems basierend auf 100 Prozent erneuerbaren Energien sowie der Agenda-2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen als Leitplanken einer ökonomisch, ökologisch und sozial gerechten Transformation im Rheinland unter Beachtung planetarer Grenzen. Dies bedeutet auch, dass der Strukturwandel sich stringent an den Nachhaltigkeitsstrategien der Bundesregierung sowie des Landes Nordrhein-Westfalen orientieren muss.
Die 10-Punkte:
- Ökonomische Entwicklung und Arbeitsplätze müssen dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgen
- Die Raumentwicklung muss Klima- und Ressourcenschonung priorisieren
- Klimaneutralität als Leitlinie des Strukturwandels umsetzen
- Biodiversitäts- und Ökosystemschutz als Kernanliegen der Raumentwicklung hervorheben
- Klimaschutz und Klimaanpassung insbesondere bei Siedlungs- und Verkehrsentwicklung als integrativen Teil der Entwicklung und der Förderung vorsehen
- Landwirtschaft erfordert Schutz der wertvollen Böden
- Klimaangepasste Mobilität und Verkehrsinfrastruktur priorisieren
- Governance und Beteiligung im Strukturwandel reformieren
- Kulturwandel und Bildung für nachhaltige Entwicklung als integrativen Teil des Strukturwandels verstehen
- Internationale Bau- und Technologieausstellung (IBTA) als Vorbild der Verbindung von Ökonomie und Ökologie
Hinweise:
- Das Forderungspapier „10-Punkte-Plan für einen klimagerechten und naturverträglichen Wandel im Rheinischen Revier“ finden Sie hier.
- Die zugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.
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