Der Ausbau der Windenergie an Land werde mit den geplanten Regelungen zum Erliegen gebracht. Dazu erklärt Stefanie Langkamp, Expertin für Kohle- und Energiepolitik der Klima-Allianz Deutschland:
„Der vorliegende Referentenentwurf offenbart, wie erschreckend wenig der Bundesregierung tatsächlich am Klimaschutz liegt. Mit den neuen Abstandsregeln für Windkraftanlagen an Land steigt sie buchstäblich aus der Energiewende aus. Der Ausbau der Windenergie an Land wird so zum Erliegen gebracht. Da die neuen Regeln auch das Repowering von bestehenden Windparks gefährden, rechnen wir mittelfristig sogar mit einem Rückgang der installierten Leistung. So ist das Ausbauziel von 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 keinesfalls zu erreichen. Dies gefährdet den Kohleausstieg genauso wie die Wärme- und Verkehrswende, die auf einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien angewiesen sind. Auch mit Blick auf die sozialen Folgen ist dies katastrophal. Schon jetzt erleben wir einen beispiellosen Niedergang der Windindustrie mit hohen Arbeitsplatzverlusten. Beim Kohleausstieg hat die Bundesregierung richtigerweise darauf gepocht, dass dieser sozialverträglich gestaltet wird – bei der Windenergie scheint ihr der Verlust einer jungen, innovativen Zukunftsbranche egal zu sein.
Bei den Regelungen zum Kohleausstieg distanziert sich Wirtschaftsminister Altmaier immer weiter vom Kohlekompromiss und verwässert ihn, obwohl auch dieser bezüglich Enddatum und Stilllegungs-Pfad nicht den Klimazielen des Paris-Abkommens entspricht. Der Kompromiss sieht vor, dass der Kohleausstieg mit Blick auf Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Strompreise ab 2023 alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden soll. Nun will die Bundesregierung das Enddatum frühestens 2032 überprüfen. Das kommt für den Klimaschutz zu spät und ist auch mit Blick auf die Planungssicherheit von Unternehmen und Arbeitnehmern nicht sinnvoll. Nicht einmal der Ausstiegspfad in den frühen Jahren ist ausreichend abgesichert, da die Bundesregierung auf freiwillige Abschaltungen setzt. Nur wenn sich ausreichend Steinkohlekraftwerke auf die Ausschreibungen bewerben, werden genügend Kraftwerke stillgelegt. Bei Unterzeichnung der Ausschreibungsmengen passiert erst einmal nichts. Hier muss, wie im Kohlekompromiss vorgesehen, ein ordnungsrechtlicher Abschaltplan hinterlegt werden. Ginge mit Datteln 4 ein neues Kohlekraftwerk ans Netz, wäre das weiteres Gift für den Klimaschutz.“