Diese Woche hat der Konzern mit dem Abriss zweier Wohnhäuser in dem Lausitzer Ort begonnen. Mühlrose befindet sich im Gebiet des geplanten Braunkohle-Tagebaus „Sonderfeld Mühlrose“ im Bereich des Tagebaus Nochten.
„In Berlin liegt der Kohleausstieg auf Eis, weil die LEAG um Entschädigungszahlungen pokert und ihre Unterschrift unter den öffentlich-rechtlichen Verträgen des Kohlegesetzes verweigert. Wenn die LEAG in der Lausitz im Dorf Mühlrose Häuser abreißt, macht der Konzern den letzten Schritt vor dem ersten: Die Kohle unter Mühlrose wird für die Energieversorgung nicht benötigt und eine Genehmigung des Tagebaus liegt in weiter Ferne. Die Landesregierung darf dieses Spiel nicht mitspielen,“ sagt Stefanie Langkamp, Leiterin Kohle- und Energiepolitik der Klima-Allianz Deutschland.
Die Gutachterin Verheyen sagt dazu: „Nach regionalen Medienberichten scheint die Inanspruchnahme des Dorfes Mühlrose bereits eine Tatsache. Dem ist aber aus rechtlicher Sicht nicht so. Die LEAG hat nicht das Recht, den Ort uneingeschränkt durch Abrissarbeiten zu beeinträchtigen.” Der Umsiedlungsvertrag regelt, wie ein Ort umgesiedelt wird und Tagebaubetroffene in Verhandlungen mit der LEAG treten können, nicht ob der Ort für den Tagebau abgebaggert wird. Der Abbruch von Häusern kann die Gebietsqualität zum Nachteil der Gebäude verändern, die zunächst oder langfristig am Ort bleiben und erscheint vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt. Dies gilt erst recht im Falle von denkmalgeschützten Gebäuden. Der geplante Abschluss der Umsiedlung liegt nach den Regelungen des Umsiedlungsvertrags zwischen LEAG und Gemeinde nämlich vor dem Vorliegen eines bergrechtlichen Abbaurechts. Durch diesen Zeitplan treten im Falle von Mühlrose rechtliche Spannungen auf, so das Gutachten. Zudem ist unsicher, ob der Tagebau Nochten überhaupt erweitert wird, das Sonderfeld Mühlrose also in Anspruch genommen wird. Die Gemeinde Trebendorf bleibt zur Daseinsvorsorge verpflichtet und sollte darauf hinwirken, dass das Ortsbild erhalten bleibt. Deshalb sollte sie auch die Aufgabe öffentlicher Anlagen und Dienste der Daseinsvorsorge verschieben, zumindest bis bergrechtlich eine Zulassung vorliegt.
„Es ist jetzt die Aufgabe der Landesregierung, gute Lösungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu finden. Eine Umsiedlung auf Kosten des Bergbautreibenden muss möglich sein. Menschen, die bleiben möchten, dürfen aber nicht schlechter gestellt werden. Um der Entscheidung der Betroffenen nicht vorzugreifen, muss das Ortsbild intakt bleiben und die Daseinsvorsorge gesichert sein,” so Langkamp.
Hintergrund:
Diese Woche hat der Energiekonzern LEAG in dem Ort Mühlrose am Braunkohle-Tagebau Nochten mit dem Abriss leerstehender Wohnhäuser begonnen. Die Umsiedlung des Ortes Mühlrose soll laut Umsiedlungsvertrag im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Auf Grundlage des Kohlegesetzes muss der Braunkohlenplan angepasst und ein Rahmenbetriebsplan für den Tagebau „Sonderfeld Mühlrose” vorgelegt werden. Derzeit werden Planentwurf und Umweltprüfung vorbereitet, die ersten Verfahrensschritte in der Zulassung des Tagebaus. Es ist möglich, dass der Betrieb nicht mehr genehmigt werden kann oder Verfahrensschritte vor Gericht gekippt werden. Aus Berechnungen des verbleibenden Kohlebedarfes durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums geht hervor, dass die LEAG nicht nur auf neue Abbaugebiete wie den Tagebau „Sonderfeld Mühlrose” verzichten, sondern auch bereits genehmigte Tagebaue verkleinern müsste. Die Kohlevorräte in bereits genehmigten Tagebauen reichen aus, um Kraftwerke in der Lausitz bis zum Auslaufen der Kohleverstromung zu versorgen.