11.10.2019
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AbL: Agrarwende muss bezahlbar und umsetzbar bleiben

Gesellschaft und Politik formulieren heute deutlich höhere Anforderungen an Tierhaltung, Ackerbau und Grünlandnutzung als noch vor einigen Jahren. Das ist ein notwendiger Schritt in Richtung nachhaltige Landwirtschaft, bedarf aber auch einer ausreichenden Unterstützung für Bäuerinnen und Bauern. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) mahnt Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, bei der Agrarwende niemanden zurückzulassen und stellt Forderungen für einen sozialverträglichen Umbau der Landwirtschaft auf.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist davon überzeugt, dass es einen gemeinsamen Weg gibt, der die berechtigten Interessen der Gesellschaft nach mehr Umwelt- und Tierschutz und das wirtschaftliche Auskommen bäuerlicher Familien verbindet und produktiv umsetzt. Die Bundesregierung muss endlich auf diesen Weg einschwenken und belastbare Zukunftsperspektiven im gesamtgesellschaftlichen Konsens eröffnen.

Der anstehende Transformationsprozess ist für viele Betriebe eine enorme Herausforderung, weil sie sich in eine Richtung entwickelt haben, die von Politik, Wissenschaft, Ausbildung und Beratung sowie von maßgeblichen Agrarverbänden immer propagiert wurde: Das Ziel war und ist größtenteils heute noch, möglichst kostengünstig Lebensmittel herzustellen, die dann von der Ernährungsindustrie verarbeitet und international gehandelt werden können. Internationale Kostenführerschaft heißt das Schlagwort. Für dieses Ziel haben sich viele Betriebe in den letzten 10 bis 20 Jahren stark verändert, haben große Wachstumsschritte gemacht, dafür viel Fremdkapital aufgenommen, Flächen hinzugepachtet und enorme Produktivitätssteigerungen erreicht.

Wirtschaftlich hat das allerdings meist nicht dazu geführt, dass die Betriebe mehrheitlich kostendeckend wirtschaften konnten. Denn die Entwicklung hat gleichzeitig die Nachfrage auf dem Flächenmarkt so stark erhöht, dass sich die Pachtpreise innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt haben. Zudem haben die wachsenden Erzeugungsmengen insbesondere bei Schweinefleisch und Milch zu einem Preisdruck auf den Produktmärkten geführt, mit lang anhaltenden Preistiefs bei steigenden Produktionskosten. Betriebsaufgaben waren und sind die Folge. Auch im Ackerbau geht die Rechnung zunehmend nicht mehr auf, nicht allein aufgrund von zwei extrem trockenen Jahren.

Parallel wird zunehmend sichtbar, dass diese Produktivitätssteigerungen auch negative Folgen für Natur und Umwelt haben und dass wachsende Teile der Gesellschaft die Art, wie wir landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Ackerbau betreiben, ebenfalls sehr kritisch sehen. Fakten wie Artenrückgang, regional überhöhte Nitratwerte im Grundwasser sowie Klimaveränderungen erfordern, dass sich unsere Landwirtschaft erneut grundlegend verändern muss. Auch die Wissenschaft, die bis vor einigen Jahren noch mehrheitlich die Weltmarktorientierung als gewinnbringend gepriesen hat, revidiert zunehmend das Leitbild internationalen Kostenführerschaft, mindestens in Bezug auf die Tierhaltung.

Die Bundesregierung hat in diesem Jahr viele Veränderungen angekündigt, die für zahlreiche Betriebe starke Einschnitte bedeuten werden. Dabei geht sie bisher vor allem den Weg, Veränderungen über eine Verschärfung von Ordnungsrecht sehr schnell zu verlangen. Beispiele sind die Düngeverordnung und das Aktionsprogramm Insektenschutz.

Bei der Düngeverordnung sind es insbesondere die Vorgaben für die „roten Gebiete“, die dort fast alle Betriebe zu teuren Veränderungen zwingen werden. Sie dürfen ihre Kulturen zu höchstens 80 % des ermittelten Düngebedarfs düngen. Für tierhaltende Betriebe erfordern die neuen Düngeregeln zusätzlich, dass sie neuen Lagerraum für Gülle und auch für Mist bauen, weil sie diese in Zukunft 10 bis 11 Monate lang lagern müssen. Hier stehen Investitionen an, die pro Betrieb in die Hunderttausende gehen können. Für viele Betriebe ist das bei den Marktpreisen für Milch und Fleisch finanziell kaum zu stemmen. Hinzu kommt, dass Baugenehmigungen für landwirtschaftliche Bauten (inklusive Lagerraum) nur schwer zu bekommen sind, weil Regelungen in Raumordnung, Wasserrecht, Emissionsschutz und Bebauungsplänen dem entgegenstehen.

Beim Insektenschutzprogramm macht die Bundesregierung bisher auch lediglich vom Ordnungsrecht Gebrauch und will Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide allein in Schutzgebieten wie den FFH-Gebieten verbieten, ohne vorher zu schauen, welche Auswirkungen das für die Betriebe vor Ort hat, und ohne dafür einen finanziellen Ausgleich anzubieten. Falls ordnungsrechtliche Vorgaben nicht mit spezifischen Förderangeboten ausgeglichen werden dürfen, werden damit hier auch bisherige Agrarumwelt-Programme stark eingeschränkt. Selbst die nach den Richtlinien der ökologischen Landwirtschaft arbeitenden Betriebe werden betroffen sein, wenn hier Pflanzenschutzmittel per Gesetz verboten sind und damit die Kalkulation der Bioprämie in Frage gestellt wird.

Forderungen der AbL

Die AbL fordert, dass die Direktzahlungen aus Brüssel nicht für jeden Hektar gleich ausgezahlt werden, sondern dass das Geld an soziale und ökologische Kriterien gebunden wird: Vielfältige Fruchtfolge, Erhalt von Hecken und anderen Landschaftselementen, Erhalt von Grünland, Flächenbindung der Tierhaltung, Weidehaltung und anderes mehr. Zudem besagen mehrere Studien, dass auch die Flächenstruktur einen großen Einfluss auf die Biodiversität hat. Dieses muss zukünftig ebenfalls zielorientiert belohnt werden. Deshalb schlägt die AbL ein Punktesystem vor, in welchem für die oben genannten Kriterien sowie auch für kleine und mittlere Schlaggrößen eine Honorierung stattfindet. Das Punktesystem ist Teil des AbL-Vorschlags zur zukünftigen Ausgestaltung der Direktzahlungen und zur Zukunft der EU-Agrarpolitik.

Die AbL lehnt hingegen kurzfristige ordnungsrechtliche Vorgaben ab, solange nicht vorher die Betroffenheit der Betriebe analysiert wird und Angebote auf dem Tisch liegen, wie die Betriebe die damit verbundenen Mehrkosten tragen können. Bei den Vorgaben zur Verschärfung zur Düngeverordnung sind die Betriebe zu unterstützen und zu beraten, die hiervon stark betroffen sind. Sie dürfen nicht mit den neuen Vorgaben allein gelassen werden. Baumaßnahmen für den notwendigen Umbau hin zu umweltverträglichen Tierwohl-Ställen sind unbürokratisch zu ermöglichen und zu fördern.

Die AbL fordert die Politik auf, sich endlich wieder für kostendeckende Erzeugerpreise einzusetzen und den Landwirtschaftssektor nicht Industrie-Interessen auszuliefern, so wie es in Freihandelsabkommen immer wieder der Fall ist. Auch die Marktpartner in Ernährungswirtschaft und Lebensmittelhandel sind aufgefordert, die von ihnen zunehmend geforderten zusätzlichen Leistungen der Betriebe in Landwirtschaft und Gartenbau kostendeckend zu honorieren; Preise müssen die wahren Kosten wiederspiegeln.

Die Bundesregierung muss in der notwendigen Umorientierung der Agrarpolitik die Konsequenzen daraus ziehen, dass die bisherige Ausrichtung der Landwirtschaft auf Kostenführerschaft auf den Weltmärkten gescheitert ist. Denn sie blendet ethische und ökologische Folgen aus und führt nicht zur Stabilität der Betriebe.

Wir brauchen wieder eine Wertschätzung der bäuerlichen Arbeit, die es ermöglicht, im Einklang mit Natur und Tierwohl zu wirtschaften, unabhängig davon, ob der einzelne Betrieb konventionell oder ökologisch wirtschaftet.

Hierfür die Voraussetzungen zu schaffen ist Aufgabe der Politik. Bäuerliche Landwirtschaft ist nicht billiger Rohstofflieferant, sondern erzeugt unser aller Lebensmittel und kann gleichzeitig wichtige Beiträge zur Lösung drängender Probleme unserer Gesellschaft leisten – wenn die Betriebe nicht auf den Lasten und Kosten notwendiger Veränderungen sitzen bleiben. Zukunftsfähige Landwirtschaft und Ernährung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Zum Positionspapier der Arbeitgemeinschafts bäuerliche Landwirtschaft (AbL)

 

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Georg Janßen

Bundesgeschäftsführer

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)

janssen@abl-ev.de

Telefon: 04131/407757