25.09.2020
News von Mitgliedern

Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle - Das sagen unsere Mitglieder

Die Novelle des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG), für welche Ende August der Referentenentwurf veröffentlicht wurde, ist nun vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Was sagen unsere Mitglieder dazu?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor einer klimaschädlichen Fehlentwicklung durch die Verbrennung von Bioabfällen. Bioabfälle sind besonders werthaltig und sollten im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes vergärt und kompostiert, jedoch nicht verfeuert werden. „Die Verbrennung von Bioabfällen steht im Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Die finanzielle Förderung der Verbrennung von Bioabfällen ist fatal für den Klimaschutz und führt die gesetzlich vorgeschriebene Bioabfallsammlung ad absurdum. Der beschlossene Kohleausstieg führt zudem zur kontraproduktiven Umrüstung von Kohlekraftwerken zu Müllverbrennungsanlagen. Das verschärft die politischen Fehlanreize zusätzlich. Wirtschaftsminister Peter Altmaier muss die finanzielle Förderung der Verbrennung von Bioabfällen über das EEG ausschließen“, fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die richtige Verwertung der Bioabfälle sowie eine konsequente und verbraucherfreundliche Bioabfallsammlung könnten deutschlandweit etwa 740.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

Viviane Raddatz, Klimaschutz- und Energieexpertin beim WWF Deutschland, kommentiert: „Die Bundesregierung lässt die erneuerbaren Energien im Kampf gegen die Klimakrise noch immer nicht ihr volles Potential entfalten. Die angestrebten Ausbaumengen für Wind- und Sonnenenergie sind zu niedrig. Wir brauchen mindestens 75 Prozent erneuerbaren Strom bis 2030. Darüber hinaus braucht es realistische Szenarien der zukünftigen Stromnachfrage bei steigendem Bedarf an sauberer Elektrizität. Neben der Industrie sind Mobilität und Wärme großen Faktoren, in denen die Elektrifizierung zur Begrenzung der Erderhitzung maßgeblich wird."

„Es braucht umfassende Nachbesserungen am Entwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren. Die Argumente aus der zeitlich sehr knapp bemessenen Verbändeanhörung fanden fast schon erwartungsgemäß kaum Berücksichtigung. Lediglich durch den Entwurf neu geschaffene Hürden wurden teilweise wieder abgeschwächt“, kritisierte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Positiv sei die Aufnahme der BEE-Forderung, einen Kooperationsausschuss von Bund und Ländern einzurichten, die gemeinsam stetig die Erreichung der Ausbauziele prüften. „Auch die Anschlusslösung für Wind Onshore Ü20-Anlagen bis Ende 2021 im Kontext der Corona-Pandemie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser greift aber zu kurz, wir brauchen stattdessen eine Lösung für 2-3 Jahre“, fordert Peter. Statt einer stufenweise Absenkung auf 100 kWp im Solarbereich solle zwar nur auf 500 kWp abgesenkt werden. „Erneuerbaren Energien sind die tragende Säule im Energiemarkt, sind Klimaschützer Nr. 1 und Basis für einen zukunftsfähigen Industriestandort. Dem muss sich der Rechtsrahmen stellen. Das EEG bleibt daher für die Energiewende ein ganz entscheidendes Instrument, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen und die Anforderungen nach sauberer Energie aus der Industrie zu erfüllen erreichen“, machte Peter deutlich.

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