06.09.2022
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Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen die Bundesregierung für ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm im Verkehrssektor ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 05. September 2022 eine Klage gegen die Bundesregierung zur kurzfristigen Durchsetzung eines gesetzeskonformen Klimaschutz-Sofortprogramms im Verkehrsbereich eingereicht. Sowohl die DUH als auch der Expert*innenrat für Klimafragen der Bundesregierung stellten fest, dass das „Sofort-Programm“ von FDP-Verkehrsminister Wissing elementar gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz verstößt. In der Klage benennt die DUH sieben sofort wirksame Maßnahmen für ein rechtsgültiges Sofortprogramm.

  • Klimaschutz-Sofortprogramm von FDP-Verkehrsminister Wissing für den Verkehrssektor ist rechtswidrig: Gesetzliche Vorgaben zur CO2-Reduktion werden um den Faktor 20 verfehlt
  • „Wir möchten mit dieser Klage Tempo 100 auf Autobahnen, das 365-Euro-Klimaticket und ein Ende der Klimakiller-Subventionen durchsetzen“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
  • DUH klagt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Durchsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes gegenüber der rechtsbrüchigen Bundesregierung
  • DUH präsentiert in der Klage konkrete und kurzfristig umsetzbare und finanzierbare Maßnahmen inklusive CO2-Einsparpotential für ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm


Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Der FDP-Bundesverkehrsminister bricht das Gesetz und SPD und Grüne lassen ihn gewähren. Deshalb ziehen wir nun vor Gericht und müssen einmal mehr ausgerechnet die Bundesregierung zwingen, ihre eigenen Gesetze zu beachten. Es ist bitter, dass sich der Klimaschutz im Verkehrsbereich nur auf dem Klageweg durchsetzen lässt. Ohne Tempo 100 auf Autobahnen und 80 außerorts, Stopp der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen, einen massiven Ausbau von Bus und Bahn inklusive 365-Euro-Klimaticket und eine Reform des Straßenverkehrsrechts ist kein gesetzeskonformes Sofortprogramm denkbar. Wir sind zuversichtlich, dass das von uns angerufene Oberverwaltungsgericht – wie im vergangenen Jahr bereits das Bundesverfassungsgericht beim Klimaschutzgesetz – die Bundesregierung zu einem rechtskonformen Sofortprogramm mit sofort und ausreichend wirksamen Maßnahmen verurteilen wird.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt: „Wir klagen auf ein ausreichendes Sofortprogramm. Dieses muss alle Maßnahmen enthalten, mit denen die letztjährige Klimazielverfehlung ausgeglichen und sichergestellt wird, dass zukünftig keine Zielverfehlungen mehr auftreten. Die Bundesregierung kann zwar selbst festlegen, welche Maßnahmen sie dafür in das Programm aufnimmt. Da sie im Verkehrsbereich aber nur beschränkte Kompetenzen hat, wird die Bundesregierung ohne Maßnahmen wie ein Tempolimit nicht auskommen.“

Folgende Maßnahmen fordert die DUH für das Klimaschutz-Sofortprogramm des Verkehrssektors:

  • Tempolimit 100/80/30: CO2-Einsparpotential bis zu 9,2 Millionen Tonnen pro Jahr
  • Abbau klimaschädlicher Subventionen, darunter die Abschaffung des Dieselprivilegs, das Ende der pauschalen Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen mit 0,5/1 Prozent und die Abschaffung der Entfernungspauschale: CO2-Einsparpotential bis zu 9,6 Millionen Tonnen pro Jahr. Zusätzliche CO2-Einsparung bringt die Begrenzung der Abzugsfähigkeit bei Dienstwagen auf Fahrzeuge mit maximal 95 g CO2/km
  • Einführung einer CO2-basierten Neuzulassungssteuer zum Beispiel im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems beim Pkw-Kauf: CO2-Einsparpotential bis zu 2,8 Millionen Tonnen pro Jahr
  • Bundesweit gültiges 365-Euro-Klimaticket sowie der zügige Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Schiene: CO2-Einsparpotential bis zu 7,2 Millionen Tonnen pro Jahr 
  • Fahrleistungsabhängige Pkw-Maut: Bis 2030 in jedem Jahr des Bestehens ein ein- bis zweistelliges Millionen Tonnen CO2-Einsparpotential, im Jahr 2030 bis zu 25,6 Millionen Tonnen CO2-Einsparpotential
  • Moratorium des Neu- und Ausbaus des Straßennetzes des Bundes: CO2-Einsparpotential bis 2030 insgesamt 20,9 Millionen Tonnen
  • Anpassung von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung, so dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt werden: CO2-Einsparpotential in Städten im Jahr 2030 bis zu 4,9 Millionen Tonnen

Link:

Die Klageschrift und ein Hintergrundpapier zum Klimaschutz-Sofortprogramm für den Verkehrssektor finden Sie hier.
 

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Constantin Zerger

Leiter des Bereichs Energie und Klimaschutz

Deutsche Umwelthilfe e.V.

info@duh.de

Telefon: 030/2400 8679 1