14.12.2022
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Mieterbund stellt Teilwarmmieten-Studie vor – Modernisierungsumlage ersetzen

Eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des Deutschen Mieterbundes (DMB) zeigt, dass sich die Wohnkosten der Mietenden nach energetischen Sanierungen zum Teil deutlich erhöhen und dass ein Teilwarmmietenmodell für Mietende vorteilhaft sein kann. Der Mieterbund fordert die Bundesregierung auf, die Modernisierungsumlage durch ein sozialverträgliches Modell zu ersetzen.

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Die Wohnkostenkrise in Deutschland spitzt sich immer mehr zu. Die Entlastungen der Bundesregierung reichen für viele Mieterinnen und Mieter nicht aus und kommen oftmals zu spät. Die Situation wird sich noch weiter verschärfen, da die Kaltmieten weiter steigen, die galoppierenden Energiepreise die Kosten für Heizung und Warmwasser mehr als verdoppeln und die steigende Inflation die Ersparnisse der Mieter aufbraucht. Die Mietbelastungsquote steigt durch explodierende Heizkosten deutlich an. Die Ampel-Regierung will dieses Problem mittel- und langfristig mit der Sanierung des Gebäudebestands lösen, um Mieterinnen und Mieter nachhaltig von ihren Energiekosten zu entlasten. Denn rund 90 Prozent aller Wohnungen werden mit Gas, Öl oder Fernwärme beheizt und Mieterinnen und Mieter spüren daher die Folgen der Energiepreiskrise besonders.

In der Praxis erhöhen sich die Wohnkosten der Mieter aber nach energetischen Sanierungen durch die Umlage der Modernisierungskosten auf die Kaltmiete zum Teil deutlich. Das zeigt eine Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des Deutschen Mieterbundes (DMB). Die dringend benötigte Wohnkostenentlastung findet nicht statt, da Fördermittel oft nicht in Anspruch genommen werden und die Sanierungstiefe in der Regel nicht ausreicht, um die Energiekosten der Mieter nachhaltig zu senken. Um das Mieter-Vermieter-Dilemma zu lösen, hat sich die Ampel-Koalition daher im Koalitionsvertrag für die Prüfung eines Teilwarmmietenmodells ausgesprochen, in dessen Rahmen die Modernisierungsumlage aufgelöst werden soll.

Das IÖW hat im Auftrag des Deutschen Mieterbundes untersucht, wie sich ein solches Teilwarmmietenmodell auf die Wohnkosten der Mieterinnen und Mieter auswirken würde. Bei einer Teilwarmmiete zahlen Mietende eine feste Warmmiete an die Vermietenden, die Heizkosten werden im untersuchten Modell zu einem bestimmten Zeitpunkt „eingefroren“. Dabei zeigte sich, dass eine Umstellung auf ein solches Teilwarmmietenmodell für Mieterinnen und Mieter vorteilhaft sein kann, insbesondere wenn die Umstellung zu Zeiten moderater Energiepreise erfolgt. Auch durch das sogenannte Drittelmodell können energetische Sanierungen warmmietenneutral für Mieter und Mieterinnen umgesetzt werden, dabei erfolgt eine deutliche Absenkung der Modernisierungsumlage bei gleichzeitiger Erhöhung der Fördermittel.

„Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Alternativen zur wohnkostentreibenden Modernisierungsumlage existieren – die Bundesregierung muss endlich handeln und diese Umlage durch ein sozialverträgliches Modell ersetzen“, so Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes. „Die Preise für fossile Energieträger drohen auch mittel- und langfristig zur Energiekostenfalle für viele Mieterhaushalte zu werden, daher müssen die Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen jetzt deutlich verbessert werden. Dazu gehört neben einer attraktiveren Förderung auch mehr Transparenz bei der Berechnung von Instandhaltungs- und Modernisierungskosten. Zudem müssen besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen und besonders hohen Wohnkosten durch zielgruppenspezifische Förderprogramme geschützt werden“, fordert Weber-Moritz.

Der Deutsche Mieterbund fordert zur Begrenzung der Wohnkostenbelastung nach energetischen Sanierungen daher die Absenkung der Modernisierungsumlage auf maximal 4 Prozent der energiebedingten Sanierungskosten sowie die Reduzierung der Kappungsgrenze für Modernisierungsmietererhöhungen auf maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter oder die Auflösung der Umlage im Rahmen einer Teilwarmmiete. Es muss sichergestellt werden, dass bei energetischen Sanierungen im Mietwohnsektor öffentliche Fördermittel beantragt werden, um damit die Kosten zu reduzieren. Bisher wird aufgrund der mangelnden Attraktivität der Förderprogramme nur bei 5 bis 10 Prozent aller Sanierungsvorhaben auf Fördermittel zurückgegriffen. Wird eine Teilwarmmiete eingeführt, so muss der Zeitraum für die Berechnung der Grundheizkosten mindestens drei Jahre betragen, um dauerhaft höhere Wohnkosten zu vermeiden. Zudem darf es im Falle einer Umsetzung kein Parallelsystem aus Modernisierungsumlage und Teilwarmmiete geben.

Ein Fact-Sheet zu den wesentlichen Ergebnissen der Studie und zu den Wohnkostenbelastungen finden Sie hier.

Die Studie des IÖW im Auftrag des Deutschen Mieterbundes finden Sie hier.

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Dr. Melanie Weber-Moritz

Bundesdirektorin

Deutscher Mieterbund e.V.

melanie.weber-moritz@mieterbund.de

Telefon: 030/2232 324