18.12.2019
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Noch immer kein Kohleausstiegsgesetz: Kohle-Kompromiss ade

Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, noch in diesem Jahr ein Kohleausstiegsgesetz auf den Weg zu bringen. Dieses Versagen kommentiert Antje von Broock, Geschäftsführerin für Politik und Kommunikation des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

„Die Bundesregierung hat es in der letzten planmäßigen Kabinettssitzung im alten Jahr versäumt, den Kohleausstieg noch auf den Weg zu bringen. Zwar war schon seit Montag klar, dass das Gesetz erst nächstes Jahr kommen soll. Doch wie heißt es so treffend: Der letzte Eindruck bleibt. Diese Regierung hat 2019 beim Klimaschutz vor allem durch Zögern und Zaudern geglänzt.

Dabei steht der Kohle-Kompromiss vom Januar dieses Jahres beispielhaft dafür, dass diese Bundesregierung offenbar zum Jagen nicht einmal getragen werden will – und das trotz vereinter Kräfte der Kohlekommission. Mit ihrer Verweigerungshaltung konterkariert die Bundesregierung den Kompromiss, der darauf fußte, dass noch 2019 ein Gesetz auf den Weg gebracht werden sollte. Doch je länger die Gesetzgebung dauert, umso später beginnen die klimapolitisch so dringend nötigen Abschaltungen der Kohlekraftwerke.“

Hintergrund:
Die Kohlekommission hatte sich mühsam einen Minimalkompromiss geeinigt. Doch selbst diesen ignoriert Bundeswirtschaftsminister Altmaier. Der letzte Entwurf war nicht einmal mehr mit „Kohleausstiegsgesetz“, sondern mit „Kohlereduzierungsgesetz“ überschrieben. Auch wenn es Erfolge wie die Streichung der umstrittenen Windkraftabstände und Klimaschutz als Prüfkriterium für die Revision der Ziele gibt, reicht der Gesetzesentwurf bei Weitem nicht aus, um die Pariser Klimaziele einzuhalten. Absurd ist auch, dass der deutsche Kohleausstieg ausgerechnet mit dem Netzbetrieb eines neuen Kraftwerks beginnen soll, Datteln IV.

Das Kohleausstiegsgesetz geht zurück auf den Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) vom Januar 2019. Die Kommission bestand aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Anwohnenden und Umweltverbänden. Der BUND kritisiert unter anderem: Bis 2025 setzt die Regierung laut Entwurf nur auf Freiwilligkeit der Kraftwerksbetreiber. Melden sich nicht genug für Abschaltungen, gehen weniger Gigawatt vom Netz als geplant. Ein ordnungsrechtlicher Pfad, der dies regeln würde, ist erst ab 2025 vorgesehen. Der Steinkohle-Ausstieg 2038 kann lediglich um zwei Jahre vorgezogen werden, Braunkohle gar nicht. Um die Klimaziele zu erreichen bleibt aber nur ein frühestmöglicher Ausstieg: bis 2030. 

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