23.11.2020
News von Mitgliedern

Öffentliche Anhörung zur Novellierung des EEGs im Wirtschaftsausschuss des Bundestags - Das sagen unsere Mitglieder

Am Mittwoch, den 18. November fand die 2. Anhörung der EEG-Novelle statt. Was sagen unsere Mitglieder dazu?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert, die aktuelle Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für eine Neuausrichtung der Bioenergieförderung zu nutzen. Bisher ist die Förderung einseitig auf die Stromproduktion ausgerichtet. Stattdessen fordert die DUH, den Einsatz von Bioenergie flexibler auszugestalten und Biogas entweder zu speichern oder verstärkt direkt zur Wärmeerzeugung ins Erdgasnetz einzuspeisen. Außerdem müssen naturschutz-, agrar- und regionalwirtschaftliche Aspekte in der Förderung intensiver berücksichtigt werden. Vorrangig ist dabei, bestehende Biogasanlagen zu erhalten, den Anteil von ökologisch nachteilhaften Kulturen wie Mais zu reduzieren sowie für die Verwertung von Gülle ein eigenes Förderinstrument außerhalb des EEG zu schaffen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Anteil naturverträglicher Bioenergie an der erneuerbaren Stromerzeugung ist für die Energiewende unverzichtbar. Ziel der EEG-Novelle muss es sein, den Weiterbetrieb bestehender Anlagen zu ermöglichen und die Förderung an ökologischen und regionalwirtschaftlichen Kriterien auszurichten. Dafür muss vor allem der Anteil der Anbau-Biomasse wie Zuckerrüben, Mais und Getreide reduziert werden. Substrate aus Wildpflanzen, Reststoffen und aus der Landschaftspflege sind bessere Alternativen. Damit würden Biogasanlagen nicht nur einen Beitrag zur Energiewende leisten, sondern auch zu Artenvielfalt und ökologischer Agrarentwicklung.“

Neben der Neuausrichtung der Förderung im EEG ist die Schaffung eines eigenen Förderinstruments für die Vergärung von Gülle notwendig. Auch dies würde nicht alleine der Energieerzeugung dienen, sondern ebenso agrarwirtschaftlichen Zielen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner weiter: „Biogasanlagen können doppelt nützen, indem sie Strom und Wärme erzeugen und die Stickstoffüberschüsse aus der Tierhaltung reduzieren. Deshalb fordere ich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, für die Vergärung von Gülle ein eigenständiges Instrument unter dem Dach ihres Ministeriums zu schaffen. Damit kann die Ministerin endlich zeigen, dass sie Verantwortung für Klimaschutz übernimmt.“

Ein besonderes Problem der EEG-Novelle sieht der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) weiterhin in der Regelung des Paragraphen 51. „Die Bundesregierung hat zwar angekündigt, im parlamentarischen Verfahren einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die ‚Zeiten negativer Börsenstrompreise nach Ablauf des Förderzeitraums nachgeholt werden können‘, bisher liegt dazu aber nichts vor. Kurz vor dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist dies nicht nachvollziehbar“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Dass nach wie vor kein Lösungsvorschlag für immer öfter auftretende negative Strompreisfenster vorliege, sei insofern kritisch, als dass die 6-Stunden-Regelung auch in der Vergangenheit ihre gewünschte Wirkung bereits verfehlt hat. „Die Zeit, alternative Vorschläge einzubringen, ist also überfällig. Es braucht konkrete Lösungen, die die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien stärken und nicht weiter gefährden“, so Peter.

Von der Problematik der negativen Strompreisfenster seien insbesondere die Bereiche Wind und Solar betroffen. „Wir appellieren hier abermals an die Bundesregierung, die Lösung des Problems zügig anzugehen. Vorschläge für praktikable Lösungen liegen bereits vor“, so Peter. Das Strommarktdesign müsse langfristig so angepasst werden, dass die andauernden Phasen von negativen Strompreisen verhindert würden und das Marktdesign sich an den Erneuerbaren Energien orientiert. Denn das Überangebot am Strommarkt entstehe vor allem durch den Einsatz konventioneller Kraftwerke, die bei Regelenergiebereitstellung Zeitfenster mit negativen Strompreisen durchfahren. Im Jahr 2019 produzierten sie in negativen Strompreiszeitfenstern eine Einspeisung von durchschnittlich über 22.000 MW. „Übergangsweise plädieren wir aber dafür, einen ähnlichen Kompensationsmechanismus einzuführen, wie er bereits in Frankreich besteht. Die aufgrund von Schaltungen während negativer Strompreisfenster entgangene Einspeisung sollte am Ende des Jahres über einen Abrechnungs-Mechanismus entsprechend der Einspeisemanagement-Entschädigungen ausgeglichen werden. Die entsprechende Ausgestaltung kann zu einem netz- und marktdienlichen Verhalten führen“, unterstreicht Peter.

Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: „Die im aktuellen EEG festgeschriebenen Ausbaupfade reichen noch nicht mal aus, um das ohnehin schon zu geringe Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030 zu erreichen. Wenn die Bundesregierung das völkerrechtlich bindende Pariser Klimaabkommen ernst nimmt, braucht es mindestens einen Anteil 75 Prozent, das bedeutet eine Verdopplung der Ausschreibungsmengen bei Photovoltaik und ein Vielfaches an naturverträglichem Zubau von Wind an Land.“

Die Erneuerbaren wurden systematisch zurückgedrängt, der Ausbau bei Wind ist mit der über anderthalb Jahre andauernden Diskussion um die Abstandsregeln nahezu zum Erliegen gekommen. Mit der geplanten schrittweisen Überführung von Photovoltaik-Dachanlagen in die Ausschreibungen wird nun auch die Solarenergie abgewürgt.

Die einzig wirklich positive Neuerung, die im ersten Entwurf des EEG noch zu finden war, ist die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgeschlagene verpflichtende Abgabe beim Bau von Windkraftanlagen an angrenzende Kommunen. Aber auch diese wurde kassiert, sie soll jetzt freiwillig sein. Es braucht eine Verpflichtung für Neuanlagen und eine Prüfung, ob eine solche Abgabe auch bei bereits bestehenden Anlagen möglich wäre.

Von Broock: „Die Bundesregierung muss endlich zeigen, dass sie Klimaschutz ernst nimmt, und den Ausbau der Erneuerbaren ambitioniert vorantreiben, statt weitere Hemmnisse insbesondere für Bürgerenergie zu generieren. Andernfalls erreichen wir nicht nur die Ausbauziele nicht, sondern setzen auch das bisher größtenteils von Bürgerinnen und Bürgern getragene Projekt Energiewende aufs Spiel.“

Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) sieht ebenfalls deutlichen Änderungsbedarf an dem Entwurf. „Das EEG stellt die Weichen für die zukünftige Energieversorgung und ist damit das wichtigste Klimaschutzinstrument. Der aktuelle Entwurf wird dem allerdings nicht gerecht. Um klimaneutral zu werden, müssen wir die Erneuerbaren Energien deutlich ambitionierter ausbauen als darin vorgesehen. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind hier wichtige Treiber. Doch die werden durch die Entwurfspläne ganz besonders ausgebremst. Nun ist das Parlament gefragt, dem neuen EEG doch noch einen Energiewende-Schwung zu verleihen“ so Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des LEE NRW.

Vor allem bei der Solarenergie sieht der LEE NRW Handlungsbedarf: Der Gesetzentwurf will Aufdachsolaranlagen, die vor allem  für Industrie- und Gewerbebetriebe attraktiv sind, verpflichten an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Das hätte zur Folge, dass beispielsweise der Betreiber der Autowerkstatt, der auf seinem Dach Solarmodule installieren will, an den gleichen Ausschreibungen teilnehmen muss wie ein finanzstarker Investor. Diese bürokratische Hürde zu überwinden, dürfte daher gerade viele Mittelständler von einer Investition in Erneuerbare Energien abhalten und die Energiewende damit ausbremsen. Denn gerade die Dächer in NRW bieten viel Potenzial für Solarenergie.

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