03.06.2019
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Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes – Festschreiben des Status Quo statt ambitionierter Klimaschutz

Der BEE bemängelt den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes, welcher am 29. Mai in die Verbändeabstimmung ging. Gegenüber dem Entwurf vom November 2018 zeige der aktuelle zum Teil sogar Verschlechterungen.

„Der gemeinsame Referentenentwurf des Bundeswirtschafts- und des Bundesinnenministeriums des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der heute in die Verbändeabstimmung ging, ist nicht geeignet, um der Energiewende im Gebäudebereich entscheidende Impulse zu geben“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Im Wesentlichen schreibe der Entwurf den Status Quo fest – ohne wirksame Verbesserungen für den Klimaschutz. Damit könnten die Klimaschutzziele in der Wärme- und Kälteversorgung nicht erreicht werden. Schlimmer noch: Er leiste nicht einmal im Ansatz einen zusätzlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele und unterhöhle damit das Klimaschutzgesetz.

„Als hätte es weder die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens gegeben, noch die stetigen und anhaltenden Proteste junger Menschen für eine effektive Klimaschutzpolitik oder die klare inhaltliche Ausrichtung der Europawahl für Klimaschutz, stolpert die Bundesregierung klimapolitisch weiter. Die Klimaziele geraten so immer weiter aus dem Fokus“, so Peter.

Gegenüber dem Entwurf vom November 2018 zeige der aktuelle zum Teil sogar Verschlechterungen. Dies betreffe den Verzicht auf die Umstellung der Ermittlung des Primärenergiebedarfs von Fernwärme. Hier soll es nun bei der überholten Stromgutschriftmethode bleiben. Diese weise den Primärenergieaufwand bei der Fernwärme ausschließlich dem erzeugten Strom zu und tue so, als würde die Wärme primärenergiefrei erzeugt. „Das GEG wird infolgedessen keinen Beitrag zum Umstieg auf Erneuerbare Energien in der Fernwärme leisten. So kann der Kohleausstieg in der Fernwärme nicht vorankommen“ kommentiert Peter. Aus Sicht des BEE sollte – wie im bisherigen Gesetzentwurf – zeitnah und mit Übergangsfristen für Bestandsnetze von etwa fünf Jahren auf die Carnot-Methode umgestellt werden. Diese Einführung nunmehr für den Zeitraum ab 2030 zu prüfen, sei ein erneutes Vertagen von Lösungen, die man heute bereits ergreifen könne.

Außerdem müsse die Förderung fossil befeuerter Heizsysteme beendet werden. „Klimaschutz und neue Ölheizungen – das passt nicht zusammen. Die Förderung von Öl- und Gasheizungen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, muss das GEG in Zukunft ausschließen.“

Erforderlich sei auch, dass die Ziele des GEG ambitioniert gesetzt würden. Es reiche nicht, nur ein allgemeines Klimaziel für 2050 zu formulieren. „Erforderlich sind im GEG auch Ziele für den Anteil Erneuerbarer Wärme und den Anstieg der Energieeffizienz – und zwar nicht nur für 2050, sondern auch Zwischenziele für 2030 und 2040. Dass sich das Energie- und Bauministerium aber nicht einmal auf eine Fortschreibung des seit zehn Jahren geltenden Ziels verständigen kann, den Anteil Erneuerbarer Wärme bis 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, ist nicht nachvollziehbar für ein Gesetz, das frühestens am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.“

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 55 Verbänden, Organisationen und Unternehmen mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5 000 Unternehmen. Im Wärmesektor gehören der Bundesverband Bioenergie e.V., der Bundesverband Solarwirtschaft, der Bundesverband Wärmepumpe e.V., der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. und der Fachverband Biogas zu unseren Mitgliedern. Wir vertreten auf diese Weise 338 700 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

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Dr. Peter Röttgen

Geschäftsführer

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

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Telefon: 030/275 817 00