13.09.2019
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Steinkohleausstieg: Gesetzentwurf mit Leerstellen für den Klimawandel

Im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Steinkohle-Ausstiegsgesetz fehlt der nötige Blick auf das Ziel der Emissionsreduktion. Auch die Überprüfung des Enddatums ist viel zu spät datiert. Ein Kommentar von Tina Löffelsend, Expertin für Energiepolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Zum bekannt gewordenen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein Steinkohle-Ausstiegsgesetz erklärt Tina Löffelsend, Expertin für Energiepolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):"Für den Klimaschutz ist entscheidend, dass der CO2-Ausstoß der Kohlekraftwerke schnell und stetig sinkt. Nach dem jetzt geleakten Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist das nicht sichergestellt. So fehlt die notwendige Verschränkung vom Ausstieg aus der Steinkohle mit dem Reduktionspfad bei der Braunkohle völlig. Eine klimapolitisch fatale Leerstelle: Denn gerade die Braunkohle macht beim Klimaschutz den größten Brocken aus. Deshalb muss die lineare Minderung der CO2-Emissionen der Maßstab beim Abbau der Kohleverstromung aus Stein- und Braunkohle sein. 

Die Verknüpfung mit der Abschaltung von Braunkohlekraftwerken muss auch bei der Ausschüttung der Milliardenhilfen für die Kohlereviere gemacht werden. Nach den jetzt bekannten Gesetzentwürfen würden hingegen die 14 Milliarden Euro Strukturförderung bereits fließen, wenn allein das Steinkohle-Ausstiegsgesetz in Kraft träte. Hier muss zwingend nachgearbeitet werden: Strukturmittel für die Reviere nur gegen die Abschaltung von Braunkohlemeilern.

Der Entwurf hält sich auch an einem anderen entscheidenden Punkt nicht an die Empfehlungen der Kohle-Kommission. Die Vorstellung des Wirtschaftsministeriums, eine Überprüfung des Enddatums erst im Jahr 2032, statt auch schon in den Jahren 2026 und 2029 vorzunehmen, geht sachlich völlig fehl. Dieser Zeitpunkt wäre viel zu spät, um etwa Tagebauplanungen noch anpassen zu können, wenn früher Schluss sein soll mit der Kohleverstromung. Vielmehr gebietet die Vorsorge, dass die Bundesregierung von einem früheren Ende der Kohleverstromung ausgehen muss. Sowohl die klimapolitischen Verpflichtungen als auch die wirtschaftliche Situation der Braunkohlekraftwerke legen das nahe. 

Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass auch das neue Uniper-Kohlekraftwerk Datteln 4 nicht mehr ans Netz geht. Nach heutigem Stand ist das Kraftwerk nicht fertiggebaut und hat keine bestandskräftige Betriebserlaubnis. Hier braucht es gesetzgeberische Klarheit, denn Datteln 4 wäre mit einem Ausstoß von schlimmstenfalls acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eine Schande für den Klimaschutz in Deutschland."

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