27.04.2022
News von Mitgliedern

Wir brauchen ein kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht

Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können. Doch das aktuelle Straßenverkehrsrecht verhindert das, denn es bevorzugt allein das Auto. Das muss dringend geändert werden! Wir brauchen ein Straßenverkehrsrecht, bei dem die ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen Vorfahrt haben - insbesondere die Kinder. Davon profitieren wir alle und nur so gelingt die Verkehrswende.

Aktuell können Städte und Gemeinden nicht einfach Tempo 30 einführen oder breite, baulich getrennte Radwege einrichten. Dazu müssen sie aufwendige Begründungen finden oder es ist schlicht nach dem geltenden Straßenverkehrsrecht nicht erlaubt.

Das neue Straßenverkehrsgesetz muss erstens die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero – null Verkehrstote – zum Ziel haben. Zweitens muss es die selbstständige Mobilität der Kinder ermöglichen.

Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst z.B.:

  • geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
  • Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts
  • Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrtsverbote)
  • Fahrradstraßen und Fahrradzonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegenetz
  • Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten (Bsp. Kiezblocks Berlin, Superblocks Barcelona)

In kinderfreundlichen, grünen Städten und Gemeinden gibt es viele und vielfältige Freiräume zum Spielen und für ein soziales Miteinander zwischen allen Generationen. Die Bundesregierung kann dafür die Grundlagen schaffen.

Neben der Reform des Straßenverkehrsrechts braucht es dringend mehr und stetige Investitionen sowie Personal für den Ausbau von sicheren, kinderfreundlichen Rad- und Fußwegen. Außerdem muss es konkrete Zielvorgaben für den Vorrang von Rad- und Fußverkehr geben, die die Kommunen umsetzen müssen.

Campact fordert Bundesverkehrsminister Wissing dazu auf, noch in diesem Jahr die Reform des Straßenverkehrsrechts auf den Weg zu bringen. Parallel zur Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes soll er frühzeitig das Gespräch mit den Ländern suchen, um 2023 die Umsetzung der neuen Gesetzesziele sicherzustellen.

Hier geht es zur Petition!

 

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