07.05.2019
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Klimaschutzgesetz: ClientEarth und Greenpeace veröffentlichen Entwurf

Die Umweltorganisationen ClientEarth und Greenpeace stellten am 02. Mai gemeinsam mit Rechtsanwältin Roda Verheyen ihren Vorschlag für ein Kohleausstiegsgesetz vor.

Insgesamt sieht der Gesetzentwurf drei Phasen vor: In der ersten Phase bis Ende 2022 werden 5 Gigawatt (GW) Steinkohle und 7,7 GW Braunkohlekapazitäten abgeschaltet. So wird beispielsweise der Hambacher Wald vor dem Abbaggern gerettet und vom Tagebau bedrohte Dörfer geschützt. In der zweiten Phase wird Kraftwerk für Kraftwerk vom Netz genommen – insgesamt dann Kapazitäten von 8GW Braunkohle und 13GW Steinkohle bis Ende 2026. Betreiber von Kraftwerken und Tagebauen sollen dabei aber nur in Ausnahmefällen entschädigt werden, etwa  wenn aufgrund der Erhaltung von betroffenen Dörfern nur kurze Übergangsfristen gewährt werden. Die dritte Phase sieht eine festgelegte Reihenfolge zum Abschalten der verbliebenen Kraftwerke vor, wobei das Tempo abhängig von dem zu entscheidendem Enddatum ist. Damit wird das Sondervotum der Umweltverbände berücksichtigt, die einen vollständigen Ausstieg aus der Kohle bis 2030 anstreben.

Die Kernbotschaften:

1. Die gesetzliche Regelung eines Kohleausstiegs ist möglich: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Kohleausstieg gesetzlich zu verankern. Es wird ein separates Ausstiegsgesetz vorgeschlagen, sowie begleitende Änderungen im Immissionsschutz- und Bergrecht.

2. Die gesetzliche Regelung ist bereits jetzt möglich, auch vor einer Einigung mit den Betreibern: Es darf keine weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung der Ergebnisse der Kohlekommission von Ende Januar 2019 geben. Das Gesetz muss noch dieses Jahr verabschiedet werden.

3. Das Gesetz schafft Planungssicherheit für einen Kohleausstieg: Es regelt die Ausstiegsreihenfolge auch für den Fall, dass keine Einigung mit den Betreibern erfolgt. Es wird kein Enddatum vorgegeben, aber maßgebliches Enddatum für die Abschaltreihenfolge bis 2026 ist das Jahr 2035. Neue Kraftwerke werden nicht genehmigt, bestehende Genehmigungen erlöschen. Es werden keine neuen Tagebaue genehmigt.

4. Das Gesetz gewährt ausreichend Flexibilität zur Anpassung des Ausstiegspfades: so können vor allem die Ambition im Rahmen der nationalen, europäischen und internationalen Klimazielen erhöht werden. Regelmäßige Überprüfungen schaffen die Möglichkeit eines Ausstiegs vor 2030.

5. Der Kohleausstieg wird eigenständig vom Klimaschutzgesetz geregelt: Der Gesetzentwurf ist eigenständig, kann jedoch als Teil des Klimaschutzgesetzes konzipiert werden und ergänzt dieses um konkrete Maßnahmen. So greift es zum Beispiel auf das im Klimaschutzgesetz vorgesehene Gremium für die Überprüfung des Kohleausstiegs zurück.

6. Der Kohleausstieg erfolgt größtenteils entschädigungsfrei: Betreiber von Kraftwerken und Tagebauen sollen nur in Ausnahmefällen Entschädigungen erhalten, zum Beispiel wenn aufgrund der Erhaltung von betroffenen Dörfern nur kurze Übergangsfristen gewährt werden.

 

Hier geht es zum vollständigen Kohleausstiegsgesetzentwurf.

Quelle: ClientEarth

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