09.04.2024
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Klimaklagen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu drei Klimaklagen wird trotz zwei erfolglosen Klagen als großer Fortschritt für den Klimaschutz gewertet. Das Gericht hat grundsätzlich anerkannt, dass mangelnder Klimaschutz Menschenrechte verletzt. Dies könnte zum Präzedenzfall für weitere Klagen werden.

Bild zeigt Europäischen Gerichtshof

Heike Vesper, Vorständin von WWF Deutschland, schätzt das Urteil folgendermaßen ein: „Die Entscheidung des EGMR ist gleichzeitig Grund zur Freude und zur Trauer. Freude, weil die Ungerechtigkeiten der Klimakrise anerkannt werden, ebenso wie die Pflichten der Staaten zu mehr Klimaschutz. Und Trauer, weil bislang so wenig Klimaschutz umgesetzt wird, dass überhaupt erst geklagt werden muss. Das muss der Weckruf für die Regierungen sein, die bisher nicht ausreichend gehandelt haben. Die Ungerechtigkeiten der Klimakrise werden von der Gesellschaft längst nicht mehr toleriert. Den Regierungsversprechungen etwa aus dem Pariser Klimaabkommen müssen Taten folgen. Auch Deutschland ist hier gefragt, denn noch immer sind die Klimaschutzmaßnahmen hierzulande zu vereinzelt und zu verkürzt, um die so dringend nötige Transformation zu vollziehen.“

Client Earth sieht die erfolgreiche Klage als Grund zum Feiern und äußert sich auf dem Kurznachrichtendienst X: „Sieg für die @Klimaseniorin gegen die Schweizer Regierung. Der EGMR hat heute zugunsten der Klimaseniorinnen entschieden. Sie argumentierten, dass ihre Menschenrechte durch die Untätigkeit der Regierung in Bezug auf den Klimawandel verletzt wurden. Unseren Glückwunsch&Dank!”

Christoph Bautz, Vorstand von Campact, schreibt via X: „Das Urteil aus Straßburg ist bahnbrechend! Klimaschutz wird zum Menschenrecht. Die Regierungen müssen das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger vor der Klimakrise schützen. Angesichts der derzeitigen Rekordtemperaturen ein guter Tag für den Klimaschutz, der Hoffnung gibt.”

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