Dazu erklärt Stefanie Langkamp, Geschäftsleiterin Politik der Klima-Allianz Deutschland:
„Olaf Scholz wird seinem eigenen Anspruch Klimakanzler zu sein nicht gerecht – als Kanzler nimmt er zurzeit offen in Kauf, dass die Bundesregierung ihre Klimaziele jetzt und absehbar verfehlt. Der Expertenrat für Klimafragen macht einmal mehr deutlich, dass die entsprechenden Ministerien der Erfüllung der Ziele im Verkehr und bei den Gebäuden massiv hinterherhinken. Doch statt sofort wirksam Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor zu reduzieren und unser aller Zukunft zu sichern, will die Bundesregierung nun die Vorschriften abschaffen, die jeden einzelnen Sektor zum Handeln verpflichten. Das bedeutet im Klartext: Damit nicht länger Bundesverkehrsminister Wissing geltendes Recht brechen muss, ändert man kurzerhand den Gesetzestext. Teile der Bundesregierung verweigern sich offen den nötigen Klimaschutzmaßnahmen und wälzen die Verantwortung für die nötigen CO2-Minderungen auf Bürger und Konsumenten, Landwirte, Hauseigentümer und kleine Unternehmen ab.
Die Physik ändert sich nicht, weil die Ampel ein Gesetz verwässert. Statt das Klimaschutzgesetz zu untergraben, gilt es für den Bundeskanzler Scholz nun, Verantwortung für die Einhaltung der Klimaziele in Deutschland zu übernehmen und wirksame Maßnahmen aus den säumigen Sektoren einzufordern. Auch SPD und FDP müssen ihrer demokratischen Verantwortung nachkommen, Deutschland auf Klimakurs zu bringen. Die konsequente Umstellung auf erneuerbare Energien bei allen neuen Heizungen, die Abschaffung von fossilen Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg und ein Ende der einseitigen Auto- und Straßenbaupolitik sind dafür Voraussetzung.
Das von der SPD initiierte Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Sektorzielen gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der deutschen Klimapolitik. Hebelt die Ampelregierung dieses Gesetz aus, fällt sie klimapolitisch hinter das Ambitionsniveau der großen Koalition zurück.“
Hintergrund:
Die Bundesregierung ist laut Bundesklimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bei Überschreitungen der Klimaziele in den einzelnen Sektoren ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen. Bundesminister Volker Wissing weigert sich weiterhin, ein gültiges Programm für den Verkehr vorzulegen. Mehrere Rechtsgutachten belegen, dass die Bundesregierung damit einen Rechtsbruch begeht:
- Verpflichtungen der Bundesregierung nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz hier
- Zu den Anforderungen an ein Sofortprogramm bei Überschreitung der Jahresemissionsmenge (§ 8 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz) hier
- Gutachten zum Verstoß der zuständigen Ministerien und der Bundesregierung gegen die Pflicht zu Vorlage und Beschluss wirksamer Sofortprogramme (§ 8 Abs. 1, Abs. 2 KSG) hier