12.03.2019
Pressemitteilungen

Gerichtsurteil Hambacher Wald: Keine weitere Zerstörung für Braunkohle

Im Gerichtsverfahren um den Erhalt des Hambacher Waldes hat das Verwaltungsgericht Köln heute die Klagen des BUND abgewiesen. Der Umweltverband hatte gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus Hambach für die Jahre 2018-2020 und die Enteignung seines angrenzenden Grundstücks geklagt.

Dazu erklärt Stefanie Langkamp, Expertin für Kohlepolitik der Klima-Allianz Deutschland:
 
“Ministerpräsident Armin Laschet sollte jetzt das Heft in die Hand nehmen und den Hambacher Wald als EU-Naturschutzgebiet nachmelden. Der Wald entspricht den Kriterien der EU-Richtlinie für Flora-Fauna-Habitate und ist daher besonders schützenswert. Auch die Kohlekommission hat sich für seinen Erhalt ausgesprochen. Er darf nicht mehr für den Braunkohleabbau von RWE gerodet werden.

Genauso wichtig ist, dass der Braunkohleabbau nicht mehr zur Begründung für Enteignungen herangezogen werden darf. Sieben Dörfer sind in NRW noch durch RWE-Tagebaue bedroht. RWE schafft jeden Tag neue Fakten: reißt Häuser ab, fällt Bäume und setzt Anwohner massiv unter Druck. Solche gravierenden Grundrechtseingriffe sind nicht mehr hinnehmbar und angesichts des beschlossenen Kohleausstiegs auch nicht mehr nötig. Laschet muss sich dafür einsetzen, dass weitere soziale Härten vermieden werden und sich zum Erhalt der Dörfer bekennen.  

Die Bundesregierung muss spätestens bis zur Sommerpause ein Kohleausstiegsgesetz auf den Weg bringen, das festlegt, die schmutzigsten Kohleblöcke in Neurath und Niederaußem bis 2022 abzuschalten. Damit kann sie die Dörfer und den Wald erhalten.”

 

Hintergrund:
An den Tagebauen Hambach und Garzweiler sind die Dörfer Manheim, Morschenich, Keyenberg, Kuckum, Berverath, Oberwestrich und Unterwestrich vom Braunkohleabbau bedroht. Eine Studie des DIW zeigt, dass der Hambacher Wald und alle Dörfer durch den Kohlekompromiss erhalten werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die in der Kohlekommission vereinbarte Abschaltung von 3,1 GW Braunkohle bis 2022 aus Kraftwerksblöcken in den Kohlekraftwerken Neurath und Niederaußem zusammensetzt.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission: http://ec.europa.eu/environment/nature/legislation/habitatsdirective/index_en.htm

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Julia Riley-Dittmann

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Klima-Allianz Deutschland

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