Die Klima-Allianz Deutschland und der BUND heben folgende Kriterien als zentral hervor:
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Beim Aufbau der Stromproduktion zum Export von Wasserstoff sollte nur zusätzlicher erneuerbarer Strom genutzt werden, um die Energiewende und die Erreichung der Klimaziele in den Exportländern nicht zu behindern.
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Die Überwindung von Energiearmut ist bei Investitionen in die lokale Wasserstofferzeugung aktiv voranzutreiben. Projekte in betroffenen Ländern müssen zur Überwindung von Energiearmut einen Beitrag leisten, um eine Förderung zu erhalten.
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Landnutzungs- und Verteilungskonflikte müssen vermieden werden, die Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Von neuen Entsalzungsanlagen muss auch die lokale Bevölkerung anteilig profitieren.
„Dieser Beschluss ist mehr als ein Fingerzeig in Richtung der neuen Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag muss ein klares Bekenntnis zu diesen Nachhaltigkeitskriterien und eine Perspektive für ihre Umsetzung bieten. Dazu gehört auch eine zentrale Verantwortlichkeit für Wasserstoff im Klima- oder Energieministerium“, erklärt Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland und Mitglied des Nationalen Wasserstoffrates. Die noch amtierende Bundesregierung hatte neue bilaterale Abkommen zur Wasserstoffzusammenarbeit mit Ländern wie Australien und Namibia abgeschlossen. „Insbesondere in Ländern des Globalen Südens muss sichergestellt werden, dass Wasserstoffpartnerschaften sich im Sinne der Agenda 2030 positiv auf die lokale Entwicklung auswirken”, so Averbeck.
„Öffentliche Gelder dürfen nur für Wasserstoff und Wasserstoffderivate ausgegeben werden, die den Nachhaltigkeitskritieren entsprechen. Das gilt insbesondere für Projekte der Stiftung H2Global”, ergänzt Verena Graichen, stellvertretende Vorsitzende des BUND und Mitglied des Nationalen Wasserstoffrates. Die bisherige Bundesregierung hatte die Stiftung sowie die Förderung ausländischer Pilotprojekte durch das BMWi und BMBF auf den Weg gebracht. „Solange die Ausschreibung von Wasserstoffimporten auf öffentliche Förderung angewiesen ist, muss die demokratisch legitimierte Kontrolle der Mittelverwendung gewährleistet und institutionell verankert werden“, so Graichen.
Aufgrund der hohen Eigenbedarfe der potenziellen Exportländer sind vor dem Jahr 2030 noch keine nennenswerten Importmöglichkeiten für Erneuerbare oder und daraus produzierte PtX-Produkte in Sicht. Das gleiche gilt aufgrund der Konkurrenz um Lagerstätten und aufwändiger Infrastrukturinvestitionen auch für blauen Wasserstoff. Blauer Wasserstoff wird mit fossilen Rohstoffen produziert, wobei das entstehende CO2 via Carbon-Capture and Storage (CCS) eingefangen werden soll. Das entweichende CO2 kann jedoch nie vollständig eingefangen werden. Darüber hinaus bergen der Transport und insbesondere die zeitlich unbefristete Lagerung von CO2 gravierende Risiken. Die Verbände fordern daher, dass Fördermittel konzentriert für erneuerbaren Wasserstoff bewilligt werden. Auf keinen Fall dürften Technologien gefördert werden, die mit einem klimaneutralen Energiesystem langfristig nicht kompatibel sind. Beim Einsatz von Wasserstoff müssen daher klare Prioritäten gesetzt werden.
Hinweis:
Den Beschluss „Nachhaltigkeitskriterien für Importprojekte von erneuerbarem Wasserstoff und PtX-Produkten” finden Sie in Kürze auf der Website des Nationalen Wasserstoffrates: https://www.wasserstoffrat.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen-und-positionen.