Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Jedes weitere Jahr ohne eine wirksame Regelung gegen die dramatische globale Entwaldung bedeutet, dass Millionen Hektar wertvoller Wälder für unseren Konsum zerstört werden dürfen. Die Verschiebung der Verordnung wäre nicht nur ein fatales Signal für den Naturschutz: Nur knapp 100 Tage vor Inkrafttreten der Verordnung stünden auch zahlreiche Unternehmen trotz hoher Investitionen in entwaldungsfreie Lieferketten plötzlich ohne verlässliche Planungssicherheit da. Und das vollkommen unbegründet: Erfolgreiche Testläufe – etwa bei der Rückverfolgung von brasilianischem Rindfleisch, Leder und Soja – zeigen, dass die Umsetzung der Verordnung technisch machbar ist. Wir fordern vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten, den Zeitplan umgehend zu korrigieren und einer Verschiebung nicht zuzustimmen. Die Verordnung gegen Entwaldung muss zum 30. Dezember 2025 in Kraft treten.“
23.09.2025
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