26.02.2026
News von Mitgliedern

Bundesregierung stellt GMG vor: So ordnen unsere Mitglieder die Eckpunkte ein

Am Dienstagabend hat die Bundesregierung die Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) vorgestellt. Die bisherige Regelung zur Vorgabe eines Anteils von mindesten 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch soll entfallen und der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein.

Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes sagt dazu:„Die Tatsache, das Gas- und Ölheizungen weiter eingebaut werden dürfen, ist keine Freiheit, sondern eine Falle. Mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland leben zur Miete. Sie entscheiden nicht, womit ihre Wohnung beheizt wird. Aber sie zahlen die Rechnung, wenn in den nächsten Jahren die CO2-Preise steigen.", so Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes. “Ein Gesetz zur Modernisierung, das weder Klima noch Geldbeutel schützt, verdient seinen Namen nicht."

Auch der Deutsche Mieterbund warnt davor, dass die Vorschläge Mieter*innen außen vorlasse: „Vermieter entscheiden über Heizung, Energieträger und Gebäudezustand - die daraus resultierenden Heiz- und Investitionskosten werden aber von den Mietern getragen. Für Vermieter entsteht kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen, aber für Mieter ein hohes Kostenrisiko", erklärt Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. Laut Deutschem Mieterbund weisen Untersuchungen darauf hin, dass einige Energieträger wie Wasserstoff oder Biogas - sogenannte grüne Gase - knapp und daher teuer sein werden. Auch das Heizen mit fossilen Gas- und Ölheizungen werde durch steigende CO2-Preise und höhere Netzentgelte teurer. 

Gemeinsam appellieren der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Caritasverband, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), German Zero, der Paritätische Gesamtverband, das Umweltinstitut München und der WWF Deutschland und weitere Umwelt- und Energieverbände an die Abgeordneten von SPD und Union, auf die Einführung einer Grüngasquote im Wärmesektor zu verzichten.  

„Eine solche Quote führt zu einer massiven finanziellen Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, ohne einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, so die Verbände. Die Quote beschädige fundamental die Wirksamkeit der Gesetzgebung für die Wärmewende, gefährde Zukunftsbranchen und schaffe rechtliche Unsicherheiten. Sogenannte „Grüne Gase“ wie grüner Wasserstoff und Biomethan seien nicht in ausreichendem Maß zu bezahlbaren Preisen vorhanden und würden zudem in anderen Sektoren benötigt. Statt auf den grünen Anstrich fossiler Infrastrukturen solle die Bundesregierung bei der Wärmewende auf Effizienz, Elektrifizierung und erneuerbare Wärme setzen. 

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) kritisiert den Wegfall der 65%-Regel: „Die gestern vorgestellten Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes glänzen nicht gerade durch Fortschrittswillen“, kommentiert Prof. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des BNW.  

Der Markt habe sich längst für Heizen mit erneuerbaren Energien entschieden, so der BNW. Im letzten Jahr wurden 33% weniger Gasheizungen und 74% weniger Ölheizungen abgesetzt. Wärmepumpen hätten im gleichen Zeitraum 55% zugelegt und dominieren den Markt neu verbauter Heizungen. Die Verlängerung der Förderung bis 2029 sei jedoch ein wichtiger Schritt. Bereits heute seien Wärmepumpen die häufigste neu installierte Heizungsart in Deutschland. Bis 2029 dürfte die Wärmepumpe ihren Vorsprung ausbauen, so der BNW, und der Regierung klar werden, dass grün gefärbtes Heizöl oder Gas keine marktfähige Zukunft haben. 

Der BNW kritisiert auch die angekündigte Entkopplung des GMG von der kommunalen Wärmeplanung. Werde sie vom Ordnungsrahmen gelöst, steige das Risiko teurer Fehlentscheidungen: Haushalte investierten weiter in fossile Einzelheizungen, während Kommunen und Versorger den Ausbau von Wärmenetzen planten, ohne verlässliche Anschlussgrundlage. So drohten kostspielige Parallelstrukturen aus Elektrifizierung, Wärmenetzen und fortbestehenden Gasnetzen. 

BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser betont: “Die Branche, Bürger und Kommunen benötigen dringend Klarheit über die Ausgestaltung des Gesetzes. Deshalb wurde es auch Zeit, dass sich die Koalitionsspitzen nun auf Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt haben.“ Gleichzeitig warnt sie davor, dass das Gesetz auf die Einhaltung der Klimaziele hin geprüft werden müsse: „Die EU-Vorgabe in Artikel 15a der EE-Richtlinie zu Zielvorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden ist verbindlich, zudem muss die Klimaschutzwirkung der 65%-Erneuerbaren-Vorgabe erhalten und umsetzbar bleiben. Insofern müssen wir genau prüfen, ob die Abschaffung der 65 Prozent-Erneuerbaren-Pflicht und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung der europäischen Vorgaben ausreichen.”

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Victoria Lisek

Studentische Hilfskraft Klimakommunikation
Klima-Allianz Deutschland e.V.
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