Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung scheitert bei der Symptombekämpfung für ein selbstgeschaffenes Problem. Mit der Streichung der 65-Prozent-Regel bringt die Bundesregierung den Gebäudesektor vom Dekarbonisierungspfad ab. Mieterinnen und Mieter werden zugleich auch noch in die Kostenfalle Gas gedrängt. Das vorgeschlagene bürokratische Konstrukt, mit dem Mieterinnen und Mieter angeblich geschützt werden sollen, ist intransparent, komplex und schwer umsetzbar. Sie müssen die Hälfte des CO2-Preises tragen, werden zur Mitfinanzierung sogenannter ‚grüner Gase‘ verpflichtet und bleiben weiter mit den Netzentgelten belastet. Vor allem aber bleibt das zentrale Risiko außen vor: Die geopolitisch bedingten Preisschwankungen fossiler Energien tragen auch künftig allein die Mieterinnen und Mieter, während Vermieter kaum noch Anreize für klimafreundliche Investitionen haben.“
Zur heute beschlossenen Änderung am Gebäudeenergiegesetz (GEG) sagt Viviane Raddatz, Klimachefin beim WWF Deutschland: „Ein zentraler Meilenstein der Wärmewende wird nun trotz des weiterhin fehlenden Gebäudemodernisierungsgesetzes um Monate verschoben. Das fügt sich leider nahtlos in das bisherige Bild der Energiepolitik der Bundesregierung ein: weitere Monate der Unsicherheit für Haushalte und Wirtschaft, Öl- und Gasheizungen dürfen mitten in der fossilen Energiekrise weiter eingebaut werden und der Klimaschutz bleibt erneut auf der Strecke. Dieser rückwärtsgewandten Entscheidung sollte der Bundestag nicht zustimmen.“
Der BEE befürchtet insgesamt Rückschritte in der Wärmewende. Die Biotreppe, welche die Wirkung der 65 %-Nutzungspflicht für Erneuerbare Wärme ersetzen soll, sieht bis 2040 aber nur einen Anteil von 60 % Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vor. Dies sei für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität nicht ambitioniert genug, kritisiert BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. “Die Biotreppe ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung zu unambitioniert. Vom 65 %-Ziel auf nur 60 % in 2040 ist ein klarer Rückschritt. Das heißt im Umkehrschluss, dass auch in 14 Jahren noch 40 % der in neu eingebauten Heizungen genutzten Brennstoffe fossile Energien sein dürfen. Hinzu kommen die Bestandsanlagen. Hier will die Bundesregierung ermöglichen, diese unbegrenzt weiter nur mit fossilen Brennstoffen zu betreiben. Das Einsatzverbot für fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen ab 2045 muss bestehen bleiben, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen.”
Hinsichtlich der Reglung zu Aufteilung der Kosten zwischen Mieter*innen gibt es verschiedene Positionen.
Die Einigung von Union und SPD zum Mieter*innenschutz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) kommentiert Irmela Benz Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Die geplanten Regelungen zum Mieter*innenschutz beim Einbau neuer fossiler Heizungen reichen nicht. Die Pläne der Bundesregierung, den Einbau weiter zu erlauben, sind klima- und sozialpolitisch fahrlässig. Sollte sie daran festhalten, fordern wir, dass Vermietende die Kostenrisiken ihrer fossilen Fehlentscheidung vollständig tragen.“
Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut München, übt harte Kritik am Vorgehen der Koalition: „Die Regierung verkündet heute eine Einigung für ein Problem, dass sie selbst geschaffen hat. Der Kompromiss zur Kostenaufteilung kam nur zustande, weil den Verantwortlichen bewusst ist, welche finanziellen Mehrbelastungen sie für Büerger:innen riskiert. Wer sich von den neuen Regeln dazu verleiten lässt, eine neue Gasheizung einzubauen, muss damit rechnen, dass die Kosten künftig explodieren oder dass das Haus vom Gasnetz getrennt wird."
Irmela Benz Colaço, Leiterin Wohn- und Gebäudepolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) dazu: „Die geplanten Regelungen zum Mieter*innenschutz beim Einbau neuer fossiler Heizungen reichen nicht. Die Pläne der Bundesregierung, den Einbau weiter zu erlauben, sind klima- und sozialpolitisch fahrlässig. Sollte sie daran festhalten, fordern wir, dass Vermietende die Kostenrisiken ihrer fossilen Fehlentscheidung vollständig tragen."
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass sich Bundesjustizministerin Hubig für einen starken Mieterschutz im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) einsetzt. In den Eckpunkten zum GMG wurde vereinbart, Mieterinnen und Mieter vor unwirtschaftlichen Kosten zu schützen. Dies wurde heute durch Veröffentlichung von Vorschlägen zur Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern konkretisiert. „Wir erwarten, dass dieses Versprechen mit den Vorschlägen zur hälftigen Aufteilung von CO2-Kosten, Kosten für Netzentgelte und Biogasanteilen zwischen Vermietern und Mietern im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent und wirksam umgesetzt wird“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.