27.06.2024
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IG BAU fordert ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld

Das Klima-Kurzarbeitergeld soll als Pendant zum bewährten Saison-Kurzarbeitergeld in den Wintermonaten Arbeiter*innen, die draußen arbeiten müssen, in der Sommerhitze entlasten können.

Das Bild zeigt einen Bauarbeiter, der sich den Schweiß aus dem Gesicht wischt.
Foto: batuhan toker von Getty Images via Canva Pro

Es ist wieder heiß geworden, mancherorts klettern die Temperaturen wieder über 30 Grad. Für Menschen, die draußen arbeiten müssen, ist das eine große Herausforderung. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert deshalb jetzt ein ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld, so wie es bislang nur für die Monate Dezember bis März gilt. „Das Klima hat sich stark verändert, also müssen wir auch die Regularien verändern“, sagt Carsten Burckhardt, im IG BAU-Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe zuständig. Wenn es draußen sehr kalt ist oder gar Schnee liegt und am Bau nicht mehr gearbeitet werden kann, gibt es in den Wintermonaten das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld. So wird verhindert, dass den Bauarbeiter*innen aufgrund des schlechten Wetters gekündigt wird und eine ganzjährige Beschäftigung sichergestellt ist. „Durch den menschengemachten Klimawandel haben wir mittlerweile im Sommer langanhaltende Hitzephasen, über das ganze Jahr verteilt Starkregen wie kürzlich im Voralpenland oder auch heftige Stürme, nicht nur im Herbst. Es ist unsere Pflicht, die Beschäftigten davor zu schützen!“, sagt Burckhardt.

Sollte bei Temperaturen über 30 Grad dennoch weitergearbeitet werden, fordert die Gewerkschaft jede Stunde eine bezahlte Pause von 15 Minuten. „Wenn beispielsweise eine Straße asphaltiert wird, arbeitet man quasi in einer Sandwichposition: von unten dampft der heißt Teer, von oben prügelt die Sonne. Das ist kaum aushaltbar“, erklärt Gewerkschafter Burckhardt. Ferner sollten an einem heißen Tag ausreichend Getränke, Schutzkleidung und entsprechende Hautschutzpräparate zur Verfügung gestellt werden. Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung war laut der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft mit knapp 3.000 Anzeigen die zweithäufigste gemeldete Berufskrankheit im vergangenen Jahr. Diese neuen Vorkehrungen sollten für alle Frauen und Männer gelten, die draußen arbeiten müssen, nicht nur am Bau. Die IG BAU ist unter anderem für Landwirte, Forstleute, Gärtner und Fassadenreiniger zuständig.

Damit die Neuregelungen auch wirklich eingehalten werden, fordert die Gewerkschaft zudem Inspektionen zur Kontrolle der Unfallverhütungsvorschriften und zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. „Es gibt sehr viele Bauunternehmen, die sich sehr genau an alle Vorschriften halten und um die Gesundheit ihrer Beschäftigten sehr bemüht sind. Es gibt aber auch genügend schwarze Schafe, die es damit nicht so genau nehmen. Und die gilt es, ausfindig zu machen“, so Burckhardt abschließend.

Das Kurzarbeitergeld, es wird von der Agentur für Arbeit bezahlt, berechnet sich genauso wie das Arbeitslosengeld: Gezahlt werden 60 Prozent des Nettoeinkommens an die Betroffenen, mit mindestens einem Kind 67 Prozent.

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Christoph Mayer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

christoph.mayer@igbau.de

Telefon: 030/246 393 50