26.06.2024
News von Mitgliedern

Klimaklage BUND und SFV: Klimaschutz ist Menschenrecht

Fünf deutsche Umweltverbände erheben gemeinsam mit Kläger*innen aus allen Teilen der Gesellschaft insgesamt drei neue Verfassungsbeschwerden gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG). Der SFV und der BUND verklagen nach 2018 erneut gemeinsam die Bundesregierung da "Klimaschutz Menschenrecht ist".

llustration: Sarah Heuzeroth

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), sowie Greenpeace und Germanwatch führen jeweils eine Beschwerde mit Klägerinnen und Klägern, die in unterschiedlichen Lebensbereichen von der Klimakrise betroffen sind.

BUND und SFV klagen nach 2018 erneut und sind sich einig, das „Klimaschutz ist Menschrech! Das novellierte Klimaschutzgesetz ist gefährlich ambitionslos. Damit setzt die Bundesregierung die Freiheiten heutiger und künftiger Generationen aufs Spiel. Die Lösungen im Kampf gegen die Klimakrise sind da, aber die Umsetzung braucht endlich Priorität in der Regierung. Bislang bleibt sie die erforderlichen Maßnahmen schuldig. Und weil die Bundesregierung nicht ausreichend handelt, handeln wir.“

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Die Klimapolitik dieser Regierung ist eine Enttäuschung. Statt Zögern und Aussitzen braucht es mehr Handeln und Tempo. Aber Mahnen reicht nicht mehr, wenn Häuser von Hochwasser geflutet werden, Äcker austrocknen, Wälder brennen und Arten massenhaft aussterben. Das sind Folgen einer Politik, die nachfolgenden Generationen die Chance auf ein gutes Leben nimmt. Ohne eine wirksame Klimapolitik können wir unseren Wohlstand und unsere Sicherheit nicht erhalten. Noch ist es nicht zu spät, aber dafür ist jetzt ehrgeiziges Handeln nötig. Die verpassten Chancen von heute sind die Krisen von morgen. Deshalb klagen wir: Klimaschutz ist Menschenrecht. Die Regierung hat einen Eid zum Wohle Deutschlands und zur Wahrung des Grundgesetzes geleistet. Wir fordern die Regierung auf, sich daran zu halten.“

Susanne Jung, Geschäftsführerin SFV:  „Bereits seit 2010 setzt sich der SFV unermüdlich dafür ein, den Klimaschutz als Grundrecht zu verankern. 2021 konnten wir einen bedeutenden Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielen. Doch statt die gewichtigen Argumente des obersten Gerichts ernst zu nehmen, reduziert die Bundesregierung ihre bereits gefährlich unzureichenden Klimaschutz-Ambitionen weiter. Im Namen der Überlebenschancen heutiger und zukünftiger Generationen dürfen wir diesen eklatanten Rechtsbruch keinesfalls hinnehmen.“

Einzelklägeri*innen sind Kerstin Lopau, Karola Knuth, André Wendel und Dr. Mareike Bernhard.

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Arne Fellermann

Abteilungsleitung Klimaschutz

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

arne.fellermann@bund.net

Telefon: 030/275 86 484