Die neue Bundesregierung verspricht im Koalitionsvertrag, die Potenziale von Erneuerbaren Energien, u.a. Solarenergie, zu nutzen. Dabei soll auf Flächenschonung geachtet werden, indem Möglichkeiten der Doppelnutzung, wie zum Beispiel Agri-PV, erleichtert werden sollen. Das begrüßt die AbL, aber ist trotzdem skeptisch angesichts der Umsetzung. Bleibt das im EEG 2023 festgeschriebene PV-Ausbauziel von 215 GW bis 2030 erhalten, muss sich der Ausbau zeitnah stark beschleunigen. Wie das landwirtschafts- und umweltgerecht aussehen kann, beschreibt die AbL im genannten Positionspapier.
Reiko Wöllert, stellvertretender AbL-Bundesvorsitzender und Bauer in Thüringen, sagt: „Die größte Gefahr des aktuellen Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen in der Freifläche besteht nicht im Verlust von landwirtschaftlichen Flächen – für einen großen Verlust von Flächen sorgen weiterhin der Ausbau von Straßen, Autobahnen, Wohn- und Gewerbegebieten. Die Gefahr des PV-Ausbaus besteht im weiteren Anstieg von Pacht- und Kaufpreisen auf landwirtschaftlichen Flächen. Der Anreiz, in landwirtschaftliche Fläche zu investieren, steigt mit dem Photovoltaik-Ausbau weiter an. Es ist bereits jetzt vielen Landwirt:innen nicht mehr möglich, dem Konkurrenzdruck kapitalstarker Akteur:innen auf dem Bodenmarkt standzuhalten.“
Einen Grund für die Problematik sieht die AbL in § 2 des EEG, in welchem die Errichtung von PV-Anlagen als im überragenden öffentlichen Interesse und der Ausbau der erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang vor anderen Interessen definiert wird.
Sabrina Gerdes, Geschäftsführerin der AbL Mitteldeutschland, dazu: „Die Notwendigkeit des Ausbaus von PV-Anlagen für die dringend notwendige Energiewende steht außer Frage. Doch negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft müssen vermieden werden. Dafür gibt es unterschiedlichste Steuerungsmöglichkeiten. Beispielsweise können Integrierte PV-Anlagen, wie Agri-PV oder bauwerksintegrierte PV, noch stärker gefördert werden und landwirtschaftliche Belange bereits auf der Raumordnungs- sowie später auf kommunaler Ebene in den Planungsprozessen berücksichtigt werden.“
Die AbL fordert entsprechende Entscheidungsträger*innen dazu auf, ihre Handlungsspielräume und die im Papier „Landwirtschaft & Energiewende - Für einen landwirtschafts- und umweltverträglichen Photovoltaik-Ausbau“ vorgeschlagenen Maßnahmen konsequent zu nutzen.