WWF und Paritätischer Gesamtverband fordern anlässlich der Anhörungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz eine umfassende Nachbesserung des Entwurfs. Die aktuelle Fassung sei nach Auffassung der Verbände sowohl sozial wie klimapolitisch ruinös. Die Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) entscheide darüber, ob sich Millionen Haushalte mit niedrigem Einkommen die Wärmewende künftig leisten können und ob die Bundesregierung das Staatsziel Klimaschutz wahrt.
„Wenn über die Zukunft des Heizens entschieden wird, sitzen Handwerk und Industrie mit am Tisch – wer durch hohe Heizkosten an den Rand gedrängt wird, bleibt außen vor. Eine Schieflage mit Ansage“, sagt Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbands. „Was die Koalition als Freiheit im Heizungskeller verkauft, bedeutet insbesondere für soziale Einrichtungen ein hohes Risiko, unfreiwillig auf fossile Kostenfallen festgelegt zu werden. Groß ist die Gefahr, dass Kostenträger die Wärmepumpe ablehnen, weil Investitionskosten noch höher sind. Dass sich diese durch eingesparte Energiekosten in Zukunft rechnen, wird leider oft nicht anerkannt.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bekräftigt ihre Kritik: Aus Sicht der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gefährde der Gesetzentwurf die Erreichung der verfassungsrechtlich verankerten Klimaziele. Für den Fall einer Verabschiedung kündigt die DUH eine Klimaklage in Form einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt fossilen Heizungen noch auf Jahrzehnte hinaus freie Bahn und ist damit verfassungswidrig. Die Kostenrisiken für Haushalte sind riesig, die Abhängigkeit von fossilen Importen wächst und die Gefährdung der im Gesetz verankerten Klimaziele ist unbestreitbar. Die Mitglieder des Ausschusses für Energie haben heute die Möglichkeit, diesen Fehler zu verhindern. Sollte das Gebäudemodernisierungsgesetz dennoch verabschiedet werden, werden wir es mit einer Klimaklage stoppen.“
Dazu Remo Klinger, Rechtsanwalt und geladener Experte in der heutigen Ausschussanhörung: „Dieser Gesetzentwurf birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Die auf 60 Prozent begrenzte Biotreppe und die Streichung des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044 widersprechen der verfassungsrechtlich erforderlichen baldigen Klimaneutralität. Die Bundestagsabgeordneten sollten sich bewusst sein: Wird das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Form verabschiedet, spricht viel dafür, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert."
Angesichts der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundestag drängte bereits der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft auf Nachbesserungen. Um den Wegfall der 65%-Regelung zumindest in Teilen zu kompensieren, müsse an mindestens drei Stellen nachgebessert werden.
„Der Bundesrat hat zum GModG fast alles gesagt: Ohne Markt- und Mengenfolgenabschätzung kein Start der Bio-Treppe, ohne verpflichtende Beratung zu den Preisrisiken keine neuen Öl- und Gasheizungen, keine Subventionierung der Energie- und Rohstoffversorgung der Industrie über private Haushalte. Die Länder wollen zurück zur 65%-Regelung, eine Bio-Treppe mit 100% grüner Beimischung sowie das Betriebsverbot fossiler Heizungen bis 2045“, so Prof. Dr. Katharina Reuter, BNW-Geschäftsführerin.
Zur Plenardebatte und Ausschussberatungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Bundestag fordert Michael Schäfer, Geschäftsführer von GermanZero e.V.: “Die SPD muss jetzt die Kurve kriegen: Keine Gasheizungen nach 2045. Wenn die SPD die Menschen vor explodierenden Heizkosten schützen will, muss sie klare Regeln und eine verlässliche Förderung für Wärmepumpen durchsetzen. Das heißt: Fördervolumen erhalten und ausweiten.
Der GModG-Entwurf von Ministerin Reiche hält fossile Heizungen künstlich am Leben – das schadet dem Klima und treibt Mieter:innen in die Gaskostenfalle. Der Gaskostenrechner von GermanZero zeigt, dass mit knappen „grünen“ Gasen und steigenden Netzentgelten massive Preissteigerungen drohen."