30.04.2021
Pressemitteilungen

Klima-Allianz Deutschland begrüßt Karlsruher Urteil zum Klimaschutzgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern das deutsche Klimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, weil es die Freiheitsrechte der jungen Generationen verletzt. Der Gesetzgeber muss deshalb bis Ende des nächsten Jahres nachbessern. Die Klima-Allianz Deutschland begrüßt das bahnbrechende Urteil des höchsten deutschen Gerichts und sieht den Klimaschutz in Deutschland deutlich gestärkt.

„Wir gratulieren den Kläger*innen und den Organisationen, die sie unterstützt haben, zu diesem Erfolg! Unsere Mitgliedsorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Germanwatch waren an dem Verfahren beteiligt”, erklärt Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland.

„Das Gericht hat klargemacht, dass Klimaschutz ein Grundrecht ist und dabei die Generationengerechtigkeit deutlich nach vorne gestellt. Das Urteil aus Karlsruhe ist eine klare Ansage in Sachen Grundrechte für diejenigen in SPD und CDU/CSU, die 2019 ambitioniertere Klimaschutz-Regeln verhindert haben. Das war ein deutliches Signal an alle Politiker*innen, Klimaschutz jetzt endlich zur Priorität zu machen”, so Averbeck weiter.

„Das Urteil stärkt unsere Forderungen nach einer wissenschaftsbasierten Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Das bedeutet: den Kohleausstieg bis spätestens 2030 umsetzen, die Energiewende massiv beschleunigen, die sozial-ökologische Mobilitätswende sofort einleiten und den Klimaschutz in der Landwirtschaft stärken. Die federführenden Ministerien können sich jetzt nicht mehr weiter wegducken.”

Die Klima-Allianz Deutschland fordert die Bundesregierung und alle Parteien, die sich um Regierungsverantwortung bewerben, auf, nun sofort zu handeln. Noch in dieser Legislaturperiode muss begonnen werden, ein besseres und verfassungskonformes Klimaschutzgesetz in Übereinstimmung mit dem noch verbleibenden Budget zur Einhaltung der 1,5° C-Grenze zu erarbeiten. Nur so kann es gelingen, bis Ende 2022 ein verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden, wie es das Urteil des Verfassungsgerichts verlangt.

„Das Urteil macht eindeutig klar, dass wir nicht durch zu viele Emissionen bis 2030 den Freiheitsraum der nächsten Jahrzehnte verheizen dürfen. Wir brauchen Ziele für 2030 und 2040, die wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen, um globale und Generationengerechtigkeit sicherzustellen”, so Averbeck. „Das Bundesverfassungsgericht hat der deutschen Regierung einen klaren Handlungsauftrag erteilt. Der Vorwand, auf Entscheidungen aus Brüssel zu warten, gilt nicht mehr. Statt weiterem Zögern ist nun Handeln angesagt.”

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Julia Riley-Dittmann

Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Klima-Allianz Deutschland

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