Die Verbände benennen vier Mindestvoraussetzungen, die ein wirksames Klimaschutzgesetz beinhalten muss: verbindliche Sektorziele, eine Ressortverantwortlichkeit und Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen, eine frühe Nachsteuerungspflicht bei Zielverfehlung sowie sicherzustellen, dass das Gesamtbudget eingehalten wird.
Darüber hinaus schlagen die Verbände als Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Bundes-Klimageschutzgesetzes unter anderem klare Mechanismen für mehr Verbindlichkeit und jahresscharfe Ziele im Energiesektor auch über 2023 hinaus vor.
Die zeichnenden Verbände möchten sich mit diesem Papier konstruktiv an der Weiterentwicklung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beteiligen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten, um sicherzustellen, dass die Klimaschutzziele bis 2030 und darüber hinaus eingehalten werden können.