Jahresrückblick 2019: Klimaschutzgesetz
Mit dem am 15. November 2019 beschlossenen Klimaschutzgesetz hat der Bundestag die Klimaschutzziele der nationalen Regierungsprogramme erstmals gesetzlich verankert.
Für alle Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges) sind darin spezifische und verbindliche Jahresbudgets zur Treibhausgasreduktion bis 2030 vorgesehen. Als Langfristziel wird die Treibhausgas-Neutralität in 2050 „angestrebt“. Das unter Federführung der Kanzlerin im März 2019 eingerichtete Klimakabinett wird verstetigt, ein neuer Klimaexpertenrat eingerichtet. Ein durch unsere Arbeit zum Klimaschutzgesetz ermöglichter Entschließungsantrag des Bundestages hat die parlamentarische Kontrolle und damit die Transparenz künftigen Regierungshandelns gestärkt. Mit Aufwertung des Aktionsbündnisses soll die Zivilgesellschaft nun ebenfalls besser eingebunden werden.
Mit dem Klimaschutzgesetz will die Bundesregierung die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleisten. Das Gesetz, ursprünglich aus der Feder des Bundesumweltministeriums, setzt auf die Eigenverantwortung und Fachkompetenz der Ministerien, jeweils geeignete Maßnahmen einzubringen und stellt den Klimaschutz damit auf eine breitere Basis. Die Klima-Allianz Deutschland begrüßt diesen Schritt, kritisiert aber an dem Gesetz mangelnde Ambitionen. Das zivilgesellschaftliche Bündnis hatte eine Liste von zehn Mindestanforderungen vorgelegt, von denen der Referentenentwurf des Umweltministeriums nur sieben erfüllt hat. „Endlich ist Klimaschutz auch in Deutschland als Leitschnur gesetzt. Gemessen an der Klimakrise müsste das Gesetz aber deutlich ehrgeiziger ausfallen“, erklärte Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland, als der Entwurf im Februar an die Öffentlichkeit drang.
Rund drei Wochen nach dem größten Klimastreik der Geschichte, bei dem 1,4 Millionen Menschen in ganz Deutschland auf die Straßen gingen, beschloss das Bundeskabinett im Oktober ein Klimapaket und ein Klimaschutzgesetz. Die Klima-Allianz Deutschland kritisierte die Beschlüsse als völlig unzureichend und zeigte sich enttäuscht, dass die die Kritik der Zivilgesellschaft nicht erhört wurde. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 6. November 2019 führte Antje von Broock, Sprecherin der Klima-Allianz Deutschland, die Kritik noch weiter aus.
Zur Frage der gesetzlichen Verankerung des nationalen Klimaschutzes hatte die Klima-Allianz Deutschland bereits am 20. März 2019, dem Tag der Einsetzung eines Klimakabinetts durch die Bundesregierung, das 9. Berliner Klimagespräch veranstaltet. Unter Kooperation mit B.A.U.M, BUND, Deutsche Umwelthilfe, E3G, Germanwatch, Institut für Kirche und Gesellschaft, WWF und Umweltinstitut e.V. sorgte die Aktualität des Themas für einen vollen Saal. Über 120 Bürger*innen, Abgeordnete und Vertreter*innen verschiedenster Verbände nahmen teil und das Klimaschutzgesetz damit frühzeitig in die öffentliche Debatte. Letztlich ist es dem Druck aus der Zivilgesellschaft zu verdanken, dass dieses, den nationalen Klimaschutz operationalisierende Gesetz, so vom Bundestag beschlossen wurde.
Sibylle Centgraf leitete das Projekt als Referentin Klimaschutzgesetz der Klima-Allianz Deutschland und koordinierte die Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen.