Am 07.09.2020 soll es eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Betreibern der Braunkohlekraftwerke geben.
In dem neu veröffentlichten Policy Brief betont das FÖS, dass die geplante Summe von 4,35 Mrd. Euro immer noch nicht nachvollziehbar ist. Die Bemühungen zur Sicherung der Zahlungen für die Finanzierung von Folgekosten gehen in die richtige Richtung – trotzdem gibt es an wichtigen Punkten Nachbesserungsbedarf:
- Zahlungspflichten der LEAG dürfen nicht durch staatliche Entschädigungszahlungen ersetzt werden,
- eine riskante Anlage der Gelder durch die LEAG muss in den Vorsorgevereinbarungen der Länder Brandenburg und Sachsen ausgeschlossen werden und
- RWE-Entschädigungen müssen für die Braunkohlefolgekosten gesichert werden und dürfen nicht im allgemeinen Konzernvermögen verschwinden.
Lesen Sie mehr dazu, im Policy Brief „Entschädigungszahlungen für Braunkohle: Gefahren erkannt, aber nicht gebannt“.