19.09.2022
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Umweltorganisationen gehen rechtlich gegen Greenwashing von Erdgas in der EU-Taxonomie vor

ClientEarth – Anwälte der Erde und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben zusammen mit anderen Umweltgruppen offiziell ein juristisches Verfahren gegen die Aufnahme von fossilem Gas in das EU-Regelwerk für nachhaltige Finanzen eingeleitet.

ClientEarth und der BUND haben zusammen mit dem EU Policy Office des WWF sowie Transport & Environment (T&E) bei der Europäischen Kommission die Überprüfung des ergänzenden delegierten Rechtsaktes beantragt, mit dem die EU-Exekutive Investitionen in fossiles Gas als „nachhaltig“ klassifiziert hat. Trotz breitem gesellschaftlichem Widerspruchs haben der EU-Rat und das Europäische Parlament diese Einstufung akzeptiert. Sollte die Kommission an ihrer Entscheidung festhalten, stünde den Umweltorganisationen der Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) offen. 

„Die EU-Taxonomie sollte der Goldstandard für nachhaltige Investitionen sein. Die Aufnahme von Erdgas in das Regelwerk birgt aber die Gefahr, dass Investitionen in eine teure, unzuverlässige und klimaschädliche Energieform gelenkt werden, statt für eine tatsächlich nachhaltige Energiewende in Europa zur Verfügung zu stehen“, so Marta Toporek, Umweltjuristin bei ClientEarth. „Die Entscheidung der EU-Kommission steht damit in Widerspruch zum europäischen Klimagesetz und der Taxonomie-Verordnung selbst. Sie verstößt auch gegen die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens.“

Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland erklärt dazu: „Die Glaubwürdigkeit des Instruments Taxonomie ist schwerlich zu halten, wenn Technologien wie Gas gegen klare wissenschaftliche Einschätzungen als nachhaltig eingestuft werden. Ein Rahmen, der hin- und her gebogen wird, taugt nicht als eindeutige Grundlage für die klare Steuerung der Erwartungen im Markt, bei Anbietern und für die Kapitalflusslenkung..“

„Wir sagen nein, zu einem fossilen Lock-in. Erdgas und Atom sind nicht grün, auch wenn die EU-Kommission dies auf Druck aus Paris und Berlin so festgelegt hat“, erklärt Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin. „Der Krieg gegen die Ukraine und die Abhängigkeit von Russland zeigen, dass fossiles Erdgas keine Lösung ist. Die Klimakrise macht trotz der gegenwärtigen Situation keine Pause, deshalb müssen wir heute auch an morgen denken. Institutionelles Greenwashing durch die EU-Kommission macht Gas nicht nachhaltig. Statt auf den Klimapfad zu kommen, führt uns diese Entscheidung in die energiepolitische Sackgasse.“

Erdgas steht derzeit wie keine andere Energieform im Mittelpunkt der Debatte um explodierende Energierechnungen und steigende Lebenshaltungskosten in Europa. Außerdem hat es schädliche Auswirkungen auf die Umwelt – einschließlich der Freisetzung großer Mengen an Kohlenstoff- und Methanemissionen. 

Die beantragte interne Überprüfung ist ein juristischer Mechanismus, der nach einer umfassenden Reform der EU-Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten im vergangenen Jahr nun auch von Nichtregierungsorganisationen und der Öffentlichkeit genutzt werden kann. Die Umweltorganisationen fordern damit die EU-Kommission auf, den ergänzenden delegierten Rechtsakt aufzuheben. Die Europäische Kommission hat nun bis zu 22 Wochen Zeit, um zu antworten. Weigert sich die Kommission, können die antragstellenden Organisationen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anrufen, um die Aufhebung des umstrittenen Rechtsaktes zu erzwingen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des BUND und von WWF.

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Arne Fellermann

Abteilungsleitung Klimaschutz

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

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