Datum: | 24. April 2024 |
Zeit: | 10:00 - 12:00 Uhr |
Ort: | Online via WebEx |
Anmeldung: | über den Link |
Programm:
- Einführung: Zur Bedeutung der Umweltstrafrechtsrichtlinie
Sue Miller (Stop Ecocide International) - Status Quo des Umweltstrafrechts in Deutschland
Franziska Schultze (Umweltbundesamt) - Strafverfolgung nach der novellierten Umweltstrafrechtsrichtlinie
Dr. Stephan Sina (Ecologic Institut) - Europäische Perspektive: Reformprozess der Umweltstrafrechtsrichtlinie
Frederik Hafen (European Environmental Bureau) - Ausblick: Wo könnte es hingehen?
Wolf Hingst (Stop Ecocide Deutschland
Umweltrecht dient primär dem Schutz der Umwelt und in weiterer Konsequenz dem Schutz des Menschen durch die Erhaltung von lebensnotwendigen Ökosystemen. Trotzdem finden jeden Tag weltweit, in Europa und in Deutschland schwere Umweltschädigungen und -zerstörungen statt. Nach Schätzungen der EU gehören Umweltverbrechen weltweit zu den gewinnträchtigsten Straftaten. Sie generieren jährliche Umsätze von mehr als 200 Milliarden Euro und haben gravierende Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor. Wird es gelingen, damit eine ausreichend abschreckende Wirkung zu erzielen, um dem fortschreitenden Artenschwund und Biodiversitätsverlust Einhalt zu gebieten?
Der Gesetzestext enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem eine Vorgabe zur Bestrafung von Verbrechen, die mit Ökozid vergleichbar sind. Wir nehmen das zum Anlass, zu diskutieren, welchen Beitrag Strafrecht im Allgemeinen und die Neufassung der Richtlinie im Besonderen zum Schutz der Umwelt leisten können.